Grundwasser und Bauwesen
Ohne eine entsprechende Planung können Bauten und Eingriffe im Untergrund sowie Pumpmassnahmen das Grundwasser beeinträchtigen. Deswegen muss frühzeitig sichergestellt werden, dass die Projekte sowohl mit der Zonennutzungsplanung (ZNP) als auch mit dem planerischen Gewässerschutz kompatibel sind. In den besonders gefährdeten Bereichen (Gewässerschutzbereiche Au und Ao) sowie innerhalb der Grundwasserschutzzonen (S-Zonen) sind Bauvorhaben durch die DUW bewilligungspflichtig. Der Gesuchsteller muss nachweisen, dass die Anforderungen zum Schutz der Gewässer eingehalten werden, und gegebenenfalls die erforderlichen Untersuchungen in Zusammenarbeit mit einem Spezialisten für Hydrogeologie durchführen.
In Anbetracht des an den Schutz der zur Trinkwasserversorgung bestimmten Wasserressourcen geknüpften öffentlichen Interesses gelten insbesondere folgende Einschränkungen:
- Kein erworbenes Recht auf die Herstellung von Anlagen unterhalb des mittleren Grundwasserspiegels im Gewässerschutzbereich Au ;
- Versickern von abzuleitendem Wasser und Errichtung von Bauten und Anlagen in der Zone S2 verboten;
- Ausschliesslich Bauarbeiten und Aktivitäten, die der Trinkwasserversorgung dienen, in Zone S1 erlaubt
Bohrarbeiten
Bohrarbeiten stellen eine besondere Art von Untergrundseingriffen dar. Sie umfassen sowohl temporäre Eingriffe in geringer Tiefe als auch die Einrichtung von tieferen, dauerhaften Anlagen in Verbindung mit Fundamentarbeiten (Verankerungen und Pfähle) oder Nutzungsanlagen(Wasser- und/oder Wärmeentnahme). Aufgrund des wachsenden Interesses an der Geothermie in der Schweiz werden im Wallis jedes Jahr Zehntausende von Metern gebohrt, was die Umsetzung einer Planung im Untergrund erfordert.
Der stark heterogene kantonale Untergrund erfordert, dass die potenziellen geologischen Risiken sowie das Vorhandensein von gespanntem Grundwasser bereits in der Planungsphase der Bohrarbeiten antizipiert werden. Die Kontrolle zur korrekten Aufführung der Bohreingriffe muss insbesondere sicherstellen, dass die Anforderungen des Grundwasserschutzes und die Interessen von Dritten jederzeit eingehalten werden. Die geologische Bohrlochaufnahme stellt in diesem Kontext eine wichtige Herausforderung bei der Begleitung der genehmigten Projekten dar.
Kontakt
Vivian GREMAUD
1950 Sitten