Grundwasserschutz
Menschliche Tätigkeiten können das Grundwasser qualitativ und quantitativ beeinträchtigen. Um die lebenswichtige Ressource dauerhaft zu erhalten, sieht das Bundesrecht verschiedene raumplanerische Massnahmen vor. So sind die Kantone verpflichtet, Bereiche auszuscheiden, in denen das Grundwasser genutzt werden kann (Gewässerschutzbereich Au). Wird das Grundwasser für Trinkwasserzwecke genutzt oder für die künftige Versorgung reserviert, müssen die Inhaber der Wasserfassung die Grundwasserschutzzonen und -areale (Zonen S1, S2, S3 in Lockergesteins- und schwach heterogenen Grundwasserleitern; Zonen S1, S2, Sh und Sm in stark heterogenen Karst- und Kluftgrundwasserleitern) sowie den Gewässerschutzbereich Ao zum Schutz von oberirdischen Gewässern ausscheiden lassen. Da mit diesen Massnahmen Nutzungseinschränkungen verbunden sind, ist vor ihrer formellen Genehmigung eine öffentliche Auflagepflicht. Wenn eine Wasserentnahme von öffentlichem Interesse durch mobile und persistente Schadstoffe gefährdet ist, sind zusätzliche gezielte Massnahmen nötig (Zuströmbereich Zu). Die Ausscheidung der Massnahmen erfolgt durch die Auswertung der verfügbaren hydrogeologischen Daten und gegebenenfalls durch die Durchführung zusätzlicher Untersuchungen.
Grundwasser ist eine im Wesentlichen unsichtbare Ressource. Um festzustellen, welche Landstücke an der Speisung der Grundwasserleiter (Grundwasserneubildung) bis zu ihrem tiefsten Punkt (Auslauf) beteiligt sind, sind oft spezielle Untersuchungen erforderlich. Die Studie der Einzugsgebieten gibt Aufschluss über die Komponenten und die Dynamik des Wasserkreislaufs. Diese Kenntnisse sind für die Festlegung kohärenter Schutzmassnahmen von entscheidender Bedeutung. Das Wallis verfügt über bedeutende Grundwasservorkommen in verschiedenen geologischen Milieus. In der Rhoneebene und in den Seitentälern (Lockergesteinsgrundwasserleiter) geben piezometrische Messungen Auskunft über das Grundwasserverhalten. Auf der Alpen-Nord- und Südseite sowie im Chablais (Karst- und Kluft-Grundwasserleiter) kann die räumliche Verteilung der Grundwasserkörper durch die Beobachtung des Verhaltens von Quellen sowie den Einsatz von 3D geologischen Modellen abgeleitet werden. Die kantonale Gewässerschutzkarte und deren Nebenprodukte spiegeln den aktuellen Wissensstand wider und tragen zum integrierten Wassermanagement bei.
Dokumente
- Bundesamt für Umwelt (BAFU) - Wegleitung Grundwasserschutz (Externer Link)
- Bundesamt für Umwelt (BAFU) - Grundwasserschutzzonen bei Lockergesteinen (Externer Link)
- Bundesamt für Umwelt (BAFU) - Grundwasserschutz in stark heterogenen Karst- und Kluft-Grundwasserleitern (Externer Link)
- Bundesamt für Umwelt (BAFU) - Praxishilfe zur Bemessung des Zustroembereichs Zu (Externer Link)
Kontakt
Vivian GREMAUD
1950 Sitten