Hilfe für Bewilligungen

Höhe von Kaminen

©Bürgerschaft und Gemeinde St-Maurice; Calorabois

Die Eidgenössischen Empfehlungen des Bundesamt für Umwelt (BAFU) zu den Mindesthöhen von Kaminen auf Dächern (2018) fassen die Vorschriften für die Ableitung (Kamine) von Abluft oder geruchsbelasteter Luft im Sinne von Art. 6 LRV zusammen.

Der Zweck dieser Arbeitshilfe ist es, diese Vorschriften zusammenzufassen, hauptsächlich für die Abzüge von Feuerungsanlagen und die mechanischen Lüftungen für belastete Luft. Sie richtet sich sowohl an die kommunalen und kantonalen Behörden als auch an die Bauherrschaften und Auftragsnehmer, die ein Projekt für die öffentliche Auflage einreichen möchten.

Lüftung in Parkhäusern

Alle Vorgehens- und Berechnungsweisen im Rahmen der Ausarbeitung einer Garagenlüftung sind gemäss der Richtlinie VA 103-01 «Lüftungsanlagen für Parkhäuser» des Schweizerischen Vereins von Gebäudetechnik-Ingenieuren (SWKI) auszuführen. Diese Richtlinie ist in direkten Zusammenhang mit Art. 6 LRV und den eidgenössischen Empfehlungen des BAFU zu den Mindesthöhen von Kaminen über Dach (2018) zu setzen.

In der Richtlinie, die sich insbesondere auf die Empfehlungen des BAFU stützt, wird der Standort für den Abzug der in der Garage ausgestossenen Schadstoffe konkret bestimmt. Der Zweck dieser Arbeitshilfe ist es, diese Vorschriften zusammenzufassen und insbesondere die Unterlagen über die Lüftung für Garagen mit einer oder mehreren Etagen zu benennen, die der Behörde vorzulegen sind. Sie richtet sich sowohl an die kommunalen und kantonalen Behörden als auch an die Bauherrschaften und Auftragsnehmer, die ein Projekt für die öffentliche Auflage einreichen möchten.

 

Gerüche aus Tierhaltungen

©Chaturong; iStock

Die Veröffentlichung des FAT-Bericht Nr. 476 (1995/96) ist die anerkannte Regel im Sinne von Anhang 2 Ziff. 512 LRV zur Bestimmung der Mindestabstände, die zwischen Tierhaltungsanlagen und benachbarten Wohngebieten einzuhalten sind. Sie gilt im Rahmen von Baubewilligungsverfahren für Neuanlagen oder für den Umbau bestehender Anlagen. Mit Hilfe der untenstehenden Kontaktpersonen können Interessierte auf Anfrage die Tabellenkalkulation, die die Vorschriften des Berichts konkretisiert, beziehen (Excel-Datei).

Agroscope hat im Jahr 2018 eine wissenschaftliche Studie zum gleichen Thema veröffentlicht. Darin wird die Methode zur Berechnung der Mindestabstände grundlegend überdacht. Eine wesentliche Änderung ist, dass die Tierzahl durch die Betriebsfläche ersetzt wird. Bei Bedarf können die neuen Vorschriften die alten aus dem FAT-Bericht 476 ergänzen. Sie können den nicht reduzierbaren Abstand von 20 m zwischen den Tierhaltungsanlagen und den umliegenden Siedlungen, der in jedem Fall gilt, besser begründen. Oder sie können zum Beispiel die in der Vorprüfung ermittelten Mindestabstände nach der anerkannten Regel neu bewerten. Dies gilt für spezielle Fälle von Anlagen, die lokalen Strömungspfaden unterliegen, deren Winde die Reichweite der Geruchsausbreitung erheblich vergrössern.

Kontakt

Jean-Marc FRACHEBOUD

Route de Chandoline 3
1950 Sitten

Kontakt

Romain GAILLARD

Route de Chandoline 3
1950 Sitten