Eine vorschriftsmässige Entsorgung aller Abfälle sicherstellen

 

GLOBALES ZIEL
Verringerung der Einwirkungen auf Mensch und Umwelt durch Gewährleistung einer vorschriftsmässigen Entsorgung aller Abfälle.
STEUERUNG UND PARTNER

Die Aktionen werden von der DUW gesteuert

Die Partner sind: DFM, DGE III, DWNL, DEWK, VWG, Strassenkehrichtaufbereitungsanlagen, Betreiber von Holzfeuerungen, Aufbereitungsanlagen für Strassenwischgut.

 

   AKTION M1


Strassenwischgut:
Die Entsorgung von Strassenwischgut ist in Art. 22 VVEA geregelt. In der Praxis ist es noch nicht möglich, eindeutig festzustellen, ob das gesamte Strassenwischgut der öffentlichen Gemeinwesen gemäss VVEA entsorgt wird. Eine Bestandesaufnahme zur Klärung der Situation muss durchgeführt werden, um die Praxis flächendeckend zu regeln. Diese Überlegung muss auch auf die Problematik der Schneeräumung auf Gemeinde- und Kantonsstrassen angewandt werden.

 

   AKTION M2


Holzasche:
Die Tonnagen an Holzasche, die durch Holzfeuerungsanlagen entstehen, sind der DUW nicht bekannt. Diese Abfälle werden auf Deponien des Typs D oder E ausserhalb des Kantons entsorgt. Im Jahr 2023 wird eine Umfrage bei den grossen Produzenten durchgeführt, um die jährliche Ascheproduktion sowie den Bedarf an Deponiekapazitäten zu definieren.

 

 
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ANDERE MASSNAHMEN DES KANTONALEN PLANS