Eine vorschriftsmässige Entsorgung aller Abfälle sicherstellen |
GLOBALES ZIEL |
Verringerung der Einwirkungen auf Mensch und Umwelt durch Gewährleistung einer vorschriftsmässigen Entsorgung aller Abfälle. |
AKTION M1 |
Strassenwischgut: Die Entsorgung von Strassenwischgut ist in Art. 22 VVEA geregelt. In der Praxis ist es noch nicht möglich, eindeutig festzustellen, ob das gesamte Strassenwischgut der öffentlichen Gemeinwesen gemäss VVEA entsorgt wird. Eine Bestandesaufnahme zur Klärung der Situation muss durchgeführt werden, um die Praxis flächendeckend zu regeln. Diese Überlegung muss auch auf die Problematik der Schneeräumung auf Gemeinde- und Kantonsstrassen angewandt werden.
AKTION M2 |
Holzasche: Die Tonnagen an Holzasche, die durch Holzfeuerungsanlagen entstehen, sind der DUW nicht bekannt. Diese Abfälle werden auf Deponien des Typs D oder E ausserhalb des Kantons entsorgt. Im Jahr 2023 wird eine Umfrage bei den grossen Produzenten durchgeführt, um die jährliche Ascheproduktion sowie den Bedarf an Deponiekapazitäten zu definieren.
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