Luft und Heizungen
Bei der Verbrennung von Gas, Heizöl oder Holz werden Luftschadstoffe freigesetzt. Feuerungsanlagen, die mit diesen Brennstoffen betrieben werden, unterliegen daher regelmässigen amtlichen Kontrollen. Die Emissionsbegrenzungen sind in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) festgelegt.
Grosse Heizungen mit einer Leistung von mehr als 1 [MW] und holzbefeuerte Heizungen mit einer Leistung von mehr als 70 [kW] werden von der Dienststelle für Umwelt (DUW) kontrolliert.
Andere Heizungen mit geringerer Leistung werden von einem spezialisierten Unternehmen oder einem vom Kanton anerkannten Kaminfeger kontrolliert:
- alle 2 Jahre, wenn es sich um Heizungen handelt, die mit Heizöl betrieben werden, oder um Holzeizungen, die mit Restholz aus Schreinereien und Sägereien betrieben werden, und
- alle 4 Jahre, wenn es sich um eine Heizung handelt, die mit Gas oder mit im Wesentlichen naturbelassenem Holz betrieben wird.
Heizungskontrollen | Holzheizungen
Terrassenheizungen | Für Fachleute
Heizungskontrollen
Die Kontrollen fördern Energieeinsparungen und tragen zu einer guten Luftqualität und unserem Wohlbefinden bei. Sie werden von Fachleuten aus privaten Unternehmen oder vom Kanton zugelassenen Kaminfegern durchgeführt. Der Eigentümer oder der designierte Verantwortliche einer Feuerungsanlage muss sicherstellen, dass die geltenden gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Der Kanton Wallis empfiehlt die regelmässige Wartung der Feuerungsanlagen durch spezialisierte Dritte durch den Abschluss eines Jahresabonnements. Er sorgt für die Umsetzung von Korrekturmassnahmen bei jeder Feststellung einer Nichtkonformität mit den Anforderungen der LRV. Er führt die Liste der anerkannten Kontrolleure für die Kontrolle von Gas- und Ölanlagen.
Die kantonale Richtlinie legt insbesondere fest, was ein Gutachten, eine amtliche Kontrolle und eine Kontrolle nach der Einstellung ist und wer die anerkannten Fachleute sind, die sie durchführen.
Die Arbeit der Person, die die Verbrennungskontrolle durchführt, kann mithilfe des Formulars zur Zufriedenheitsumfrage bewertet werden, welches in den auf dieser Seite verfügbaren Dokumenten zu finden ist.
Holzheizungen
Kontrolle der Holzheizungen
Holzheizungen müssen alle vier Jahre kontrolliert werden. Eine Ausnahme besteht jedoch für Heizungen, die mit Restholz aus Schreinereien und Sägereien betrieben werden. Diese müssen alle zwei Jahre kontrolliert werden.
Kontrolliert werden der Zustand der Anlage, das Vorhandensein und das Fassungsvermögen des Wärmespeichers - ausser bei kleinen Holzpelletheizungen bis 70 kW -, die Verbrennungsrückstände und die Schadstoffemissionen (darunter Kohlenmonoxid [CO]). Wenn die Kontrolle ergibt, dass die Anlage nicht vorschriftskonform ist, wird eine Frist von 30 Tagen angesetzt, um sie in Ordnung zu bringen. Für den Fall, dass diese Massnahme nicht ausreicht, wird eine Sanierung verfügt.
- Um mehr über die Feuerungskontrollen von Holzzentralheizungen mit einer Heizleistung von bis zu 70 kW zu erfahren, brauchen Sie nur diesen Flyer herunterzuladen.
- Um bewährte Praktiken kennenzulernen, um die Luftverschmutzung zu begrenzen, die Lebensdauer Ihrer Holzheizung zu verlängern und Geld zu sparen, besuchen Sie diese Seite.
Partikelfilter für Holzheizungen
Filter, die zum Beispiel auf dem elektrostatischen Prinzip beruhen, können der Holzheizung hinzugefügt werden. Ihre Hauptwirkung besteht darin, den Ausstoss von Partikeln zu verringern. Ein Formular, um eine kantonale Subvention für einen Partikelfilter für Holzheizungen zu beantragen, finden Sie hier. Es gilt nur für grosse, nicht konforme Holzheizungen mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 70 kW. Das Merkblatt erläutert detailliert, welche Schritte zu unternehmen sind und welche Bedingungen gelten.
Mehr zu den Möglichkeiten, Emissionen zu reduzieren: "Feinstaubbelastung: Sauber feuern mit Holz will gelernt sein" (BAFU).
Terrassenheizungen
Terrassenheizungen gibt es in vielen verschiedenen Formen auf dem Markt. Dementsprechend findet man verschiedene Arten von Brennstoffen wie Feststoffe (Holzpellets usw.), Gas (Propan usw.), Flüssigkeiten (Ethanol, Öle usw.) oder auch elektrische Anlagen.
Nicht alle diese Heizungen sind jedoch im Sinne von Art. 24 der Verordnung über die rationelle Energienutzung in Bauten und Anlagen (VREN) zulässig. Die Gebrauchsanweisungen für einen sicheren, gesundheits- und umweltschonenden Gebrauch von Terrassenheizungen müssen beachtet werden.
Weitere Informationen können Sie den auf dieser Seite verfügbaren Dokumenten entnehmen.
Für Fachleute
Die erläuternden Informationen zur Vignettenpflicht in Bezug auf die Verbrennungskontrollen von gas- oder heizölbetriebenen Anlagen sind in dieser Richtlinie aufgeführt.
Um einen Antrag auf persönliche Ernennung zum amtlichen Kontrolleur, Sachverständigen oder fachkundigen Dritten zu stellen, muss das unter der Rubrik "Für Fachleute" verfügbare Formular ausgefüllt und an die Kontaktadresse des Feuerungsinspektors bei der DUW gesendet werden. Wir bitten Sie die Bescheinigungen über die Ausbildung und das Messgerät beizufügen.
Für die Eintragung der Ergebnisse von Verbrennungskontrollen bei gas- oder heizölbetriebenen Anlagen stehen Formulare zur Verfügung. Das erste betrifft die Informationen und Messwerte für neue Anlagen und solche, die aufgrund einer Nichtkonformität mit der LRV saniert werden. Der zweite dient dazu, die Ergebnisse über die periodischen amtlichen Kontrollen, die Gutachten und die Kontrollen nach der Einstellung festzuhalten. Er enthält eine Tabelle, die die aktuellen Emissionsgrenzwerte zeigt, die von den Anlagen eingehalten werden müssen.
Kontakt
Jean-Marc FRACHEBOUD
1950 Sitten
Kontakt
Patrick DÉLITROZ
1950 Sitten
Dokumente
Information
- Flyer - Feuerungskontrollen von Holzzentralheizungen mit einer Heizleistung von bis zu 70 kW
- Liste der ernannten Experten, Feuerungskontrolleure und Feuerungsfachleute samt den anerkannten Servicefirmen für obligatorische Feuerungskontrolle von Anlagen, die mit Heizöl extra-leicht oder mit Gas betrieben werden
Richtlinien
- Weisung zur amtlichen Feuerungskontrolle (01.07.2023)
- Tabelle der Emissionsgrenzwerte - 1. November 2019 (auf Französisch)
Bewertung der Kundenzufriedenheit
- Liste der zu beachtenden Punkte für Heizstrahler und Terrassenheizungen (auf Französisch)
- Prävention und Empfehlungen Heizstrahler und Terrassenheizungen (auf Französisch)
Dokumente
- Gesuch zur persönlichen Ernennung als Feuerungsfachmann, amtlicher Feuerungskontrolleur
- Richtlinie für die neue Heizungsvignette für Heizöl- und Gasanlagen
- Tabelle der Emissionsgrenzwerte - 1. Juni 2023 (auf Französisch)
Formular und Meldung
Rechtsgrundlage
- Umweltschutzgesetz (USG) (Externer Link)
- Luftreinhalte-Verordnung (LRV) (Externer Link)
- Verordnung betreffend den Unterhalt, die Reinigung und die Kontrolle der Feuerungs- und Rauchabzugsanlagen (VURKA) (Externer Link)
- VKF-Brandschutzvorschriften 2015 - Richtlinien : Wärmetechnische Anlagen / 24-15 (Externer Link)
- Verordnung des EJPD über Abgasmessmittel für Feuerungsanlagen (VAMF) (Externer Link)
- Gesetz zum Schutz gegen Feuer und Naturelemente (GSFN) (Externer Link)
- Verordnung betreffend die rationelle Energienutzung in Bauten und Anlagen (VREN) (Externer Link)