Schiesslärm
Im Wallis gibt es eine lange Tradition des Schiesswesens. Von den über 90 aktiven Schiessanlagen im Kanton überschreiten rund 20 die Grenzwerte der eidgenössischen Lärmschutzgesetzgebung und müssen saniert werden (Stand 2022). Die entsprechenden Schritte sind im Gange.
Bei den zivilen Schiessständen müssen die Gemeinden und die Schützenvereine, die Eigentümer sind, die notwendigen Massnahmen vorschlagen und umsetzen. Die Dienststelle für Umwelt (DUW) leistet technische Unterstützung; sie berät auch die Dienststelle für zivile Sicherheit und Militär (DZSM), die kantonale Behörde, die für den Vollzug der Bundesgesetzgebung über den Lärm dieser Anlagen zuständig ist. Das kantonale Departement für Mobilität, Raumplanung und Umwelt (DMRU) kann im Interesse der Landesverteidigung Erleichterungen für Schiessübungen und Ausbildungskurse gewähren. Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) ist die zuständige Behörde für den Lärmschutz bei militärischen Waffen-, Schiess- und Übungsplätzen. Im Wallis sind dies insbesondere die Waffenplätze Pra Bardy in Sion, Vérolliez in St-Maurice und Wolfeye in Raron.
Kontakt
Christopher PUGLIA
1950 Sitten
Rechtsgrundlage
- Umweltschutzgesetz (USG) (Externer Link)
- Lärmschutz-Verordnung (LSV) (Externer Link)
- Verordnung über die Schiessanlagen für das Schiesswesen ausser Dienst (Externer Link)
- Verordnung über das Schiesswesen ausser Dienst (Externer Link)
- Verordnung über die Aufsicht des Schiesswesens, die Schiessanlagen und die zuständigen Behörden, die für die Anordnung der disziplinarischen Sanktionen zuständig sind (VASDS) (Externer Link)