Schutz von Trinkwasserfassungen
Trinkwasserfassungen im öffentlichem Interesse müssen durch Grundwasserschutzzonen und -areale (GWS und GWA) geschützt werden. Die Ausscheidung und Genehmigung solcher Massnahmen stellt eine prioritäre Aufgabe der Gemeinden dar. Die GWS und GWA sind verbindlich und müssen im Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) eingetragen werden. Soweit möglich, sind ganzheitliche Studien der Gemeindegebiete zu bevorzugen, damit eine Gesamtübersicht über die aktuellen oder zukünftigen zur Trinkwasserversorgung bestimmten Ressourcen gewonnen werden kann. Diese Managementaufgaben erfordern eine langfristige Planung und möglichst aktuelle Grundwasserdaten.
Mit der Verbesserung der hydrogeologischen Kenntnisse und in Funktion der Raumentwicklung wird eine Aktualisierung der planerischen Schutzmassnahmen jede 10 Jahre empfohlen. Ein Entwurf der GWS- und GWA-Ausscheidung ist der DUW in folgender Situationen vorzulegen:
- Planung und Bau einer neuen Trinkwasserfassung im öffentlichem Interesse;
- Kommunale Revision des Trinkwasserversorgungsplans;
- Aktualisierung der Schutzmassnahmen gemäss der Änderung der GSchV für stark heterogene Karst- und Kluft-Grundwasserleiter;
- Feststellung gravierender Konflikte innerhalb des Einzugsgebiets einer Trinkwasserfassung im öffentlichen Interesse.
Die Vollzugshilfen "Grundwasserschutz" der DUW erleichtern die Zusammenstellung des Auflagedossiers im Zusammenhang mit der Ausscheidung und Genehmigung der Grundwasserschutzzonen und Areale (GWS und GWA). Sie wurden sowohl für die zuständigen Gemeindebehörden als auch für die mit der Durchführung der Feldstudien beauftragten Hydrogeologen verfasst und behandeln die folgenden vier Themen:
Allgemeine Beschreibung des rechtlichen Rahmens und der Schritte, die im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren für GWS und GWA nach dem geltenden kantonalen Reglement einzuhalten sind.
Beilagen
Anleitung zur Erstellung des hydrogeologischen Dossiers inkl. Standardprotokoll zur Beschreibung von Quellen und Wasserfassungen und Bestimmungsschema des erforderlichen Untersuchungsgrades.
- VH2: Hydrogeologisches Dossier*
Beilagen
- VH2_A1: Berichtinhalt
- VH2_A2: Quellregister (Standardisierte Beschreibung von Quellen für den Kantonskataster)
- VH2_A3: Notice concernant la méthodologie à utiliser pour la délimitation des zones de protection*
- E2_A4: Notion générales de vulnérabilité (BRGM)*
*Diese Dokumente werden derzeit übersetzt.
Anleitung zur Vorbereitung der an die genehmigungspflichtigen GWS- und GWA-Plänen gebundenen Vorschriften und zur Auswertung von Konflikten mit bestehenden Anlagen oder Tätigkeiten.
Beilagen
Technische Anweisungen für die Lieferung an die DUW der Geodatensätze, aus denen die kantonale Gewässerschutzkarte besteht.
Beilagen
- VH4_A: Semantisches Modell (Objektkatalog)
- VH4_B: Geodatenbank
- VH4_C1: Darstellungsmodell «Quellen, Fassungen und Grundwasser-Anreicherungsanlagen»
- VH4_C2: Darstellungsmodell «Grundwasserschutzzonen S1, S2, S3, Sh und Sm, Grundwasserschutzareal und Gewässerschutzbereich Ao»
- VH4_C3: Darstellungsmodell «Gewässerschutzbereich Au»
- VH4_D: Legendenvorlage für die Planerstellung im PDF-Format
Kontakt
Vivian GREMAUD
1950 Sitten
Weitere Informationen
- Cadastre.ch - Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) (Externer Link)
- Bundesamt für Umwelt (BAFU) - Inventar der Trinkwasserfassungen als Grundlage regionaler Planungen (Download)
- Bundesamt für Umwelt (BAFU) - Auswirkungen des Klimawandels auf die Schweizer Gewässer (Externer Link)
- Dienststelle für Verbraucherschutz und Veterinärwesen (DVSV) - Trinkwasser (Externer Link)