Boden und Bauwesen
Der Boden besteht normalerweise zu durchschnittlich 50 % aus Hohlräumen (Grob-, Mittel- und Feinporen). Diese Poren ermöglichen die Speicherung und Zirkulation von Wasser und Luft, die für die Atmung und das Wachstum der Bodenfauna und -flora (Wurzeln, Regenwürmer, Springschwänze, Bakterien, Pilze usw.) unerlässlich sind. Die Grösse und Anzahl dieser Poren hängt von der Bodenstruktur ab (Anordnung der mineralischen und organischen Aggregate untereinander).
Jeder mechanische Eingriff in den Boden verändert jedoch diese Struktur und kann sich mittel- bis langfristig auf die allgemeine Fruchtbarkeit des Bodens auswirken. Aus diesem Grund sollten Erdarbeiten so weit wie möglich minimiert und gegebenenfalls so durchgeführt werden, dass die ursprüngliche chemische, biologische und physikalische Beschaffenheit des Bodens weitestgehend erhalten bleibt.
Es gibt verschiedene technische Dokumente und Vollzugshilfen, die unbedingt bereits bei der Planung der Baustelle angewendetwerden sollen. Das Modul "Sachgerechter Umgang mit Boden beim Bauen" widmet sich dem richtigen Umgang mit Böden auf Baustellen. Weitere nützliche Dokumente stehen auf der Website des BAFU zur Verfügung.
Verwertung von Erd- und Aushubmaterial
Bei Bauprojekten fallen häufig überschüssiges Erdmaterial (Oberboden [Humus] und Unterboden [Mineralboden]) und Aushubmaterial (Untergrund) an. Diese Materialien sollen, sofern sie bestimmte Qualitätskriterien erfüllen, soweit wie möglich verwertet werden (Art. 18 und 19 der Abfallverordnung). Bei Verdacht auf Verschmutzung müssen diese Materialien zwingend analysiert werden, um mögliche Verwertungswege gemäss der Anleitung für die "Bewertung von Boden im Hinblick auf seine Verwertung" des BAFU zu bestimmen.
Um eine optimale Bodenqualität in der Umgebung neu bebauter Flächen zu gewährleisten, sollte die Verwertung von Erd- und Aushubmaterial am Ort des Aushubs maximiert werden, wobei die natürliche Schichtung des Bodens (Oberboden und Unterboden) zu beachten ist. Bei Überschüssen können vor einer endgültigen Lagerung (Deponie) Lösungen zur Sanierung von geschädigten Böden gefunden werden. Allerdings muss jede Veränderung des Terrains, "welche dazu angetan ist, die Oberflächengestaltung merklich zu verändern", einem Bewilligungsverfahren unterzogen werden. Dieses Merkblatt des Kantons Freiburg für die Verwertung und Entsorgung von Aushub- und Erdmaterial legt die Kriterien fest, die erfüllt sein müssen, um die Bewilligungen zu erhalten. Ebenso definiert die kantonale Vollzughilfe für die Bodenerhöhung und -umformung in Landwirtschafts- und Weinbauzonen die Bedingungen und legt den Rahmen fest, der es rechtfertigt, dass ein Landwirtschafts- oder Rebbauboden aufgeschüttet werden darf.
Bodenkundliche Begleitung der Baustelle
Wenn Böden durch Bauarbeiten auf einer grösseren Baustelle in Mitleidenschaft gezogen werden, muss ein bodenkundlicher Baubegleiter (BBB) mit der Begleitung des Projekts beauftragt werden. Dies bereits in der Planungsphase sowie bei der Umsetzung, der Überwachung der Bodenschutzmassnahmen und der Aufsetzung des Folgebewirtschaftungsvertrags. Dieser muss unbedingt eingehalten werden, um eine irreversible Verdichtung der vorhandenen Aufschüttung zu vermeiden und dem Boden die Möglichkeit zu geben, sich zu stabilisieren. Weitere Informationen zu BBB finden Sie auf der Website der Schweizerischen Bodenkundlichen Gesellschaft. Ebenso sind alle nützlichen und notwendigen Informationen zum richtigen Umgang mit Böden auf Baustellen auf der Website Boden und Bauen zu finden (auf Französisch).
DOKUMENTE
- Bundesamt für Umwelt (BAFU) - Vollzugshilfe Bodenschutz beim Bauen
- Bundesamt für Umwelt (BAFU) - Sachgerechter Umgang mit Boden beim Bauen
- Bundesamt für Umwelt (BAFU) - Beurteilung von Boden im Hinblick auf seine Verwertung
- Bundesamt für Umwelt (BAFU) - Terrainveränderungen zum Zweck der Bodenaufwertung
- Vollzugshilfe für den Bodenschutz in der Bauzone
- Anforderungen an ein Pflichtenheft der bodenkundlichen Baubegleiter
- Checkliste für die Bauherrschaft und deren Beauftragte
- Agri - Article "Remblayer, un exercice très périlleux" (nicht auf Deutsch verfügbar)
- Bundesamt für Umwelt (BAFU) - Für einen wirksamen Bodenschutz im Hochbau
Rechtsgrundlage
- Umweltschutzgesetz (USG) (Externer Link)
- Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo) (Externer Link)
- Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) (Externer Link)
- Gesetz über den Umweltschutz (kUSG) (Externer Link)
- Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) (Externer Link)
- Raumplanungsverordnung (RPV) (Externer Link)
- Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Raumplanung (kRPG) (Externer Link)
- Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG) (Externer Link)
- Gewässerschutzverordnung (GSchV) (Externer Link)
- Kantonales Gewässerschutzgesetz (kGSchG) (Externer Link)
- Baugesetz (BauG) (Externer Link)
- Vauverordnung (BauV) (Externer Link)