Sonderabfälle
Sonderabfälle sind Abfälle, die aufgrund ihrer physikalischen, chemischen oder biologischen Zusammensetzung einer besonderen Behandlung bedürfen, um sie auf umweltverträgliche Weise zu entsorgen. Die Bewirtschaftung von Sonderabfällen (S) wird in der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) geregelt.
Anlagen, die Sonderabfälle oder andere kontrollpflichtige Abfälle entgegennehmen, müssen über eine Bewilligung gemäss Art. 8 VeVA verfügen. Im Wallis gibt es etwa siebzig zugelassene Anlagen, wie z. B. industrielle Ökohöfe, Schrotthändler, Verbrennungsöfen für Sonderabfälle, Entleerungs- und Reinigungsunternehmen, Asbestentsorgungsunternehmen, Deponien der Typen B, C oder D, Altreifenverwerter, Unternehmen, die belasteten/verschmutzten Boden behandeln usw.
Im Wallis fallen jährlich rund 300'000 Tonnen Sonderabfälle an. Etwa 30 % davon werden ausserhalb des Kantons behandelt. Der Grossteil der im Wallis behandelten Sonderabfälle wird in Sonderabfallverbrennungsöfen thermisch verwertet (78 %), 4 % in KVAs und der Rest wird anderweitig behandelt (Waschen, Deponieren oder Ähnliches).
Bewilligung
Um eine Bewilligung zu erhalten, muss der Gesuchsteller ein Formular ausfüllen, in dem unter anderem die Liste der vorgesehenen Abfälle aufgeführt ist. Die Dienststelle für Umwelt (DUW) verlangt eine finanzielle Sicherheit, die die Kosten für die Entsorgung der auf dem Betriebsgelände gelagerten Abfälle und die Wiederherstellung des Geländes decken muss.
Einige kommunale Ökohöfe nehmen Sonderabfälle aus Haushalten an. Sie müssen daher über eine Bewilligung nach der VeVA verfügen. Dennoch sind diese Regelungen für jede Gemeinde spezifisch und Informationen müssen direkt bei ihnen eingeholt werden.
Abgeberbetriebsnummer VeVA
Die DUW teilt den Betrieben, die Sonderabfälle abgeben, eine VeVA-Identifikationsnummer zu. Die Identifikationsnummern der abgebenden Betriebe werden auf der Plattform veva-online.admin.ch publiziert. Diese Nummern sind direkt auf eGovernment UVEK zu beantragen.