Coronavirus – Finanzhilfen für die Unternehmen

INFOLINE: Telefonisch bei der DWTI, von Montag bis Freitag / 09.00 – 11.30 Uhr unter 027 606 73 87

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INFORMATION

Der Staatsrat beschloss am 16. März 2022 die Umsetzung eines zusätzlichen Massnahmenpakets für Unternehmen, die in der zweiten Hälfte des Jahres 2021 besonders stark von der Pandemie betroffen waren.

Diese zusätzliche Unterstützung in Form eines A-fonds-perdu-Beitrags betraf in erster Linie Unternehmen aus dem Event-, Reise- und Freizeitsektor, einschliesslich Fitnessstudios.

Zusätzliche Unterstützung wurde für Nachtlokale, wie Diskotheken und Nachtbars, sowie für Thermalbäder gewährt, deren Aktivitäten durch die ab September 2021 geltenden Gesundheitsbeschränkungen besonders beeinträchtigt waren.

Die Frist für die Einreichung der Unterstützungsanträge (30. April 2022) ist abgelaufen und es ist nicht mehr möglich, neue Anträge einzureichen.

 

​​​​FÜR UNTERNEHMEN, DIE VOR DEM 30. APRIL 2022 EINEN ANTRAG EINGEREICHT HABEN

Für Unternehmen aus dem Event-, Reise- und Freizeitsektor, einschliesslich Fitnessstudios werden vollständige und anspruchsberechtigte Anträge so schnell wie möglich vom Bürgschafts- und Finanzzentrum (CCF AG) bearbeitet.

Für Nachtlokale (Diskotheken und Nachtbars) sowie für Thermalbäder werden vollständige und anspruchsberechtigte Anträge so schnell wie möglich von der DWTI bearbeitet. In diesem Dokument finden Sie die Anweisungen für die Antragstellung und die zu übermittelnden Dokumente. Darin sind auch die Gewährungsbedingungen und die Obergrenzen aufgeführt.