Hotellerie- und Beherbergungsprojekte
Die Dienststelle für Wirtschaft, Tourismus und Innovation (DWTI) ihrerseits kann Projektverantwortliche in der Ausarbeitung von Projekten für strukturierte Beherbergungsbetriebe, die den Anforderungen des Bundesgesetz über Zweitwohnungen vom 20. März 2015 (ZWG) entsprechen, unterstützen. Die DWTI steht den Projektverantwortlichen zur Verfügung und berät und unterstützt sie im Vorfeld, bevor sie bei der betreffenden Gemeinde die notwendigen Schritte unternehmen, um die erforderlichen Bewilligungen zu erhalten.
Falls Sie ein Projekt dieser Art betreuen, zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen!
Finanzhilfen
Beiträge für Tourismusprojekte
Wirtschaftsförderung Wallis kann zinslose Darlehen für den Bau und die Renovation öffentlicher Beherbergungsbetriebe und einfacher Unterkünfte gewähren.
Prioritär werden Projekte gefördert, die den Kriterien für einen qualitativ hochstehenden Tourismus entsprechen.
Bedingungen für die Gewährung des Finanzierungsbeitrags und Vorgehen
Diese Unterstützung ist grundsätzlich kleinen und mittleren Familienbetrieben vorbehalten.
- Gesuch mit vollständigen Unterlagen an die zuständige Geschäftstelle der sozio-ökonomischen Region (Regions- und Wirtschaftszentrum Oberwallis) einreichen;
- Das Dossier wird zur Begutachtung an die Schweizer Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) weitergereicht;
- Gemeinsame Erstellung des Finanzierungsplans durch die SGH, die Bank und die Region.
Während der gesamten Laufzeit der Finanzhilfe kann das entsprechende Hotel ohne Zustimmung des Kantons weder umgenutzt noch mit Gewinn verkauft werden.
Detailliertere Informationen finden Sie in der nebenstehenden Weisung.