UNTERSTÜTZUNG FÜR WIRTSCHAFTSAKTEURE, DIE AUFGRUND DER COVID-19-EPIDEMIE EINEN UMSATZRÜCKGANG VON MINDESTENS 30 % ERLITTEN HABEN
INFOLINE
- Per E-Mail an die Adresse covid-minus30@admin.vs.ch
- Telefonisch bei der DWTI, von Montag bis Freitag / 09.00 – 11.30 Uhr unter 027 606 73 87
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A-FONDS-PERDU-FINANZHILFE
Der Staatsrat beschloss am 21. April 2021 die Einführung einer A-fonds-perdu-Hilfe für Unternehmen, die als Härtefall anerkannt wurden.
In Umsetzung des dringlichen Postulats, das in der Sitzung des Grossen Rates vom September 2021 eingereicht wurde, hat der Staatsrat beschlossen, die Frist für die Einreichung von Gesuchen bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern. Diese zusätzliche Frist ermöglicht es insbesondere den Unternehmen, die ihre Jahresrechnungen 2020 nicht bis Ende Juli 2021 hatten abschliessen können, mehr Zeit für die Einreichung ihrer Unterstützungsanträge zu erhalten.
Die Frist für die Einreichung der Unterstützungsanträge ist abgelaufen und es ist nicht mehr möglich, neue Anträge einzureichen.
Zur Erinnerung finden Sie auf diesem Dokument die Anweisungen für die Antragstellung und die zu übermittelnden Dokumente. Dort finden Sie auch die Anspruchsvoraussetzungen sowie die Höchstwerte der gewährten Finanzhilfe.
KANTONALE BÜRGSCHAFT VON BANKDARLEHEN
Bis zur Bekanntgabe der A-fonds-perdu-Finanzhilfe konnten Unternehmen mit Liquiditätsproblemen bei den teilnehmenden Banken eine Unterstützung in Form einer kantonalen Bürgschaft auf einen zinslosen Bankkredit (0%) beantragen. Die Frist zur Einreichung von Anträgen ist abgelaufen. Es ist nicht mehr möglich, neue Anträge zu stellen.