Wirtschaftspolitik

Ziel des Gesetzes über die kantonale Wirtschaftspolitik ist es, die Struktur und die Wettbewerbsfähigkeit der Walliser Wirtschaft zu stärken. Sie zielt insbesondere in Sektoren mit hoher Wertschöpfung darauf ab, den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu begünstigen, Innovationen zu fördern und strukturelle Anpassungen der Unternehmen zu erleichtern.

Innerhalb der DWTI spielt die Sektion Unternehmen eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der kantonalen Wirtschaftspolitik und der Strategie des Staatsrats zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung.

Die Sektion Unternehmen ist eine Einrichtung, die sich speziell mit wichtigen nachhaltigen unternehmerischen Projekten befasst, unabhängig von der lokalen, nationalen oder exogenen Herkunft der Projekte und ihrer Träger. Dabei arbeitet sie eng mit den Partnern von Wirtschaftsförderung Wallis zusammen und stellt kompetente Case Manager zur Verfügung, um:

  • Innovative und wertschöpfende unternehmerische Projekte zu begleiten.
  • Die Ansiedlung von arbeitsplatzschaffenden Unternehmen im Wallis zu unterstützen.
  • Anfragen von Investoren, Unternehmern und Projektträgern zu beantworten.

Im Rahmen ihrer Aktivitäten interagiert die Sektion Unternehmen mit der Industrie, den KMU und den Start-ups und arbeitet mit den Wirtschaftsförderungen der Walliser Städte, den Forschungsinstituten und den Berufsverbänden zusammen. Sie fungiert auch als Verbindungsstelle für die Unternehmen mit den verschiedenen Dienststellen des Kantons.

Durch die Begleitung von Unternehmen bei thematischen Veranstaltungen im Ausland fördert sie die Hervorhebung deren Kompetenzen und den Aufbau von beruflichen Netzwerken. Zudem werden Unternehmen zur Teilnahme an Jobmessen im In- und Ausland eingeladen, um Talente ins Wallis zu holen.

Darüber hinaus setzt sich die Abteilung Unternehmen für die Tourismusförderung des Kantons ein, indem sie Finanzhilfen für Tourismus-, Sport- und Kulturveranstaltungen gewährt, die einen starken Einfluss auf die lokale Wirtschaft haben. Diese Tätigkeit wird im Rahmen des kantonalen Tourismusgesetzes durchgeführt.