Wohnbauhilfe
Wer in Gemeinden mit spezifischen Problemstellungen des Berggebiets und ländlichen Raums ein Eigenheim bauen, erwerben oder renovieren möchte, kann von der Kantonalen Wohnbauförderung profitieren.
Auf der Grundlage des Gesetzes über die Regionalpolitik von 12. Dezember 2008 unterstützt der Kanton die Gemeinden mit spezifischen Problemstellungen des Berggebiets und ländlichen Raums finanziell mit gezielten Massnahmen.
Bei Bau und Renovationen kann allenfalls zusätzlich von Finanzhilfen der verschiedenen Förderprogramme im Bereich Energie profitiert werden:
Link: Dienststelle für Energie und Wasserkraft
Rechtsgrundlage
Neue Dossiers Wohnbauhilfe ab 01.01.2010
- Gesetz über die Regionalpolitik vom 12. Dezember 2008 (Externer Link)
- Verordnung zum Gesetz über die Regionalpolitik vom 9. Dezember 2009 (Externer Link)
- Beschluss über die Wohnbauhilfe vom 3. März 2010 (Externer Link)
- Beschluss zur Festsetzung der Gebühren in der Wohnbauförderung vom 23. Februar 1994 (Externer Link)