Zweitwohnungen - RPG
Bundesgesetz über die Zweitwohnungen (ZWG)
Am 11. März 2012 haben Stimmvolk und Stände die Initiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen» angenommen. Damit wurde in der Bundesverfassung verankert, dass der Zweitwohnungsanteil in einer Gemeinde höchstens zwanzig Prozent betragen darf. Ziel des am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Bundesgesetzes über die Zweitwohnungen vom 20. März 2015 (ZWG) ist die Umsetzung des Verfassungsartikels über die Zweitwohnungen (Art. 75b BV). Die Verordnung über die Zweitwohnungen (ZWV) vom 4. Dezember 2015 ist ebenfalls seit dem 1. Januar 2016 in Kraft.
Die zuständige Entscheidungsbehörde für Projekte in der Baulandzone, die dem ZWG entsprechen, ist die Gemeinde. Nichtsdestotrotz und weil sich der Staatsrat der Problematik im Zusammenhang mit der Umsetzung des ZWG bewusst ist, hat er das Kompetenzzentrum Zweitwohnungen (CCR2) gegründet, mit dem Ziel, die Gemeinden bei den Beurteilungen zu unterstützen. Bei Fragen zur Anwendung des ZWG, können sich die Gemeinden bei Bedarf an das CCR2 wenden. Unter folgendem Link finden Sie den Kontakt, umfangreiche Informationen und Themenblätter: Website des CCR2
Weitere Informationen zum Thema Zweitwohnungen finden Sie zudem bei der Bundesverwaltung: Bundesamt für Raumentwicklung ARE - Zweitwohnungen.
Die Dienststelle für Wirtschaft, Tourismus und Innovation (DWTI) ihrerseits kann Projektverantwortliche in der Ausarbeitung von Projekten für strukturierte Beherbergungsbetriebe, die den Anforderungen des ZWG entsprechen, unterstützen. Die DWTI steht den Projektverantwortlichen zur Verfügung und berät und unterstützt sie im Vorfeld, bevor sie bei der betreffenden Gemeinde die notwendigen Schritte unternehmen, um die erforderlichen Bewilligungen zu erhalten.
Falls Sie ein Projekt dieser Art betreuen, zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen!
Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland
In der Schweiz ist der Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 beschränkt. Bewilligungen werden durch die für diesen Bereich zuständige kantonale Behörde ausgestellt.
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die Dienststelle für Grundbuchwesen.
Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG)
Artikel 75 der Bundesverfassung und das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) stellen die Grundlagen der Raumentwicklung dar.
Am 3. März 2013 wurde anlässlich einer Volksabstimmung die Revision des Raumplanungsgesetzes angenommen, um gegen die Zersiedelung der Schweiz vorzugehen. Das Gesetz soll eine kompaktere Siedlungsentwicklung garantieren, die Landschaft schonen und zudem die Schweiz als Wohn- und Arbeitsort attraktiv halten. Das überarbeitete Gesetz ist am 1. Mai 2014 in Kraft getreten.
Die Kantone sind angewiesen, in ihren Richtplänen Massnahmen aufzuzeigen, welche die Verdichtung nach Innen begünstigen. Zudem muss sichergestellt werden, dass die zur Verfügung stehenden Bauzonen nicht die potentiellen Bedürfnisse der nächsten 15 Jahre übersteigen.
Der Kanton Wallis stellt unter der folgenden Adresse eine Plattform mit allen notwendigen Informationen zur Verfügung: Umsetzung des revidierten Raumplanungsgesetzes (RPG)
Weitere Informationen finden Sie direkt beim Bundesamt für Raumentwicklung: Bundesamt für Raumentwicklung ARE - Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG).