Die Amphibien des Wallis
Sämtliche Amphibienarten sind gemäss Natur- und Heimatschutzverordnung des Bundes geschützt (NHV, 1991). Nebst dem rechtlichen Schutz verlang die Gesetzgebung insbesondere die Erhaltung und die Aufwertung der Amphibienlaichgebiete. Der Bund hat zu diesem Zweck landesweit einige Hundert Laichgebiete von nationaler Bedeutung bezeichnet. Diese Broschüre stellt die im Wallis vokommenden Amphibienarten vor und informiert über kürzlich erfolgte Aktionen zu ihrem Schutz. In der Regel werden diese Massnahmen von der Dienststelle für Wald un Landschaft des kantons Wallis und vom Bund gemeinsam unterstützt.