Walderhaltung

Wenn man von unproduktiven Flächen absieht, bedecken die Wälder die Hälfte der Fläche des Kantons Wallis. Diese Grösse ist das Ergebnis einer starken Politik des Bundes und des Kantons zugunsten der Walderhaltung. Die Waldfläche darf nicht verringert und ihre Funktionen müssen gesichert werden.

Als wichtiger Pfeiler der Umwelt stellen die Wälder insbesondere Holz- und Nichtholzressourcen sicher, schützen Personen und Güter, beherbergen eine grosse Vielfalt von Pflanzen und Tieren und dienen dem Grundwasserschutz. Aus diesem Grund ist es von grösster Bedeutung, dass die Einhaltung der Waldgesetzgebung sichergestellt wird.

Der Gesetzgeber verbietet Rodungen und Bauten im Wald, Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich und können in Form von Rodungsbewilligungen, Dienstbarkeiten oder Bewilligungen für Kleinbauten gewährt werden. In der Bauzone werden die Waldgrenzen durch ein Waldfeststellungsverfahren rechtlich festgelegt.

Kontakt

Céline Müller

Wissenschaftliche Mitarbeiterin Erhaltung
Telefon 027 606 32 30
Telefon 079 293 04 92
@ E-Mail Adresse celine.muller@admin.vs.ch
 

Stéphane Sciacca

Sektionschef
@ E-Mail Adresse stephane.sciacca@admin.vs.ch
 

Revierförster/innen und Ingenieur/innen Wald

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