Invasive Neophyten
Invasive Neophyten oder invasive exotische Pflanzen sind nichteinheimische Pflanzen, die bewusst oder unbewusst eingeführt worden sind. Mangels kontrollierenden Faktoren (Krankheiten, Parasiten, Pflanzenfresser, Konkurrenz) schaffen sie es, sich in der Natur zu etablieren und zu wuchern.
Je nach Pflanzenart besteht die Gefahr oder der „Schaden“ invasiver Neophyten in unterschiedlichen Bereichen, wie etwa:
- Störung des ökologischen Gleichgewichtes der Ökosysteme (Biodiversität, etc.)
- Gesundheit (Allergien, Asthma, Verbrennungen)
- Sicherheit (Behinderung von Wasserläufen, Destabilisierung ihrer Ufer, Zugangsschwierigkeiten)
- Öffentliche oder private Wirtschaft (Zerstörung von Infrastrukturen, Bedrohung der Feldwirtschaft, höhere Produktionskosten)
Um das ökologische Gleichgewicht zu fördern und die lokale Artenvielfalt (Fauna und Flora) zu erhalten, empfiehlt die Dienststelle für Wald, Natur und Landschaft, anstelle exotischer Arten einheimische Arten anzupflanzen (nicht vollständige Liste)
Generell installieren sich die gebietsfremden Pflanzen unauffällig in einigen Gegenden und besiedeln von dort aus weitere Gebiete, um sich dann schnell zu verbreiten und die Umwelt zu gefährden.
In der Regel steigt die Population invasiver Neophyten ab Mitte der Besiedlungsphase exponential an, womit auch die Auswirkungen immer grösser werden. Die wirtschaftlichen Verluste, die Neophyten dabei anrichten, können jährlich Schäden von hunderttausenden von Franken in einer Region erreichen, national betrachtet sogar Schäden von Millionen von Franken.
Die besonders problematischen Neophyten im Wallis sind folgende:
- Ambrosia (Ambrosia artemisiifolia)
- Asiatische Staudenknöteriche (Reynoutria japonica, Reynoutria sachalinensis, Reynoutria X bohemica)
- Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera) und Balfours Springkraut (Impatiens balfourii)
- Götterbaum (Ailanthus altissima)
- Kanadische Goldrute (Solidago canadensis) und Späte Goldrute (Solidago gigantea)
- Glattes Zackenschötchen (Bunias orientalis)
- Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum)
- Schmalblättriges Greiskraut (Senecio inaequidens)
- Schmetterlingsstrauch (Buddleja davidii)
Wenn Sie diese Arten beobachten, bitten wir Sie die Beobachtung direkt via der digitalen App «InvasivApp» oder über das «Neopyhten Feldbuch» von Info Flora zu melden.
Um invasive Neophyten wirksam zu bekämpfen, ist es unerlässlich, diese Pflanzen mit Sicherheit identifizieren zu können und mit an die Biologie jeder Art (Verbreitungsart, Blüh- und Fruchtphase usw.) angepassten Methoden einzugreifen. Es ist auch wichtig, den bei der Bekämpfung anfallenden Grünabfall und den durch diese Pflanzen verunreinigten Boden ordnungsgemäss zu entsorgen. Für die im Wallis am weitesten verbreiteten oder problematischsten Neophyten werden diese Informationen in einem Handbuch über den Umgang mit invasiven Neophyten zusammengefasst, damit, die Akteure vor Ort alle wichtigen Informationen immer im Blick haben
Um das ökologische Gleichgewicht zu fördern und die lokale Artenvielfalt (Fauna und Flora) zu erhalten, empfiehlt die Dienststelle für Wald, Natur und Landschaft, anstelle exotischer Arten einheimische Arten anzupflanzen (nicht vollständige Liste)
Die Dienststelle kann in folgenden Biotopen und Lebensräumen oder Spezialfällen finanzielle Unterstützung zur Bekämpfung der Neophyten bieten:
- in Naturschutzgebieten
- im Wald, unter bestimmten Voraussetzungen
- bei spezifischen regionalen Projekten (z.B. Bekämpfung Drüsiges Springkraut Impatiens glandulifera, Schmalblättriges Greiskraut Senecio inaequidens)
Die Verantwortung der Neophyten in privaten Gärten oder auf öffentlichen Grünflächen der Gemeinden (inklusive Ufer der Rhone) liegt bei den Eigentümern. Die Bekämpfung und deren Finanzierung erfolgt durch die Eigentümer.
Ausserhalb der oben erwähnten Gebiete liegt die Verantwortung der Neophyten bei anderen Dienststellen (siehe folgende Tabelle).
- DWNL => Wald, kantonale und nationale Schutzgebiete / Gesamtleitung und Koordination der Umsetzung von präventiven und konkreten Massnahmen, die das gesamte Kantonsgebiet betreffen.
- DLW => Landwirtschaftszone
- DFM => Kantonale Strassenränder
- DFM => Autobahn
- DNSB => Flächen die durch den Bau der Autobahn A9 betroffen sind
- DNAGE => Ufer der Rhone, Seitenbäche (nur bei Sicherheitsproblemen), Steinbrüche und Kiesgruben
- DUW => Deponien
Links
- Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten (Externer Link)
- KVU – Cercle exotique : Weitere Empfehlungsblätter für diese Arten (Externer Link)
- Neophyten Feldbuch (Externer Link)
- Infoflora - Das nationale Daten- und Informationszentrum der Schweizer Flora (Externer Link)
- Informationen Jardin Suisse (Externer Link)
- Rechtsgrunlage (Externer Link)
Dokumente
- pdf 2302_18 Kantonales Konzept zur Neophytenbekämpfung
- pdf Bilanz und kantonaler Aktionsplan Neophyten
- pdf Priorisierung von waldrelevanten Schadorganismen
- pdf Praxishilfe invasive Neophyten
- pdf Benutzerhandbuch InvasivApp Android
- pdf Benutzerhandbuch InvasivApp Apple
- pdf Management von kontaminierten Böden
- pdf Zusammenfassung gesetzlichen Grundlagen Neophyten 2022