Berufsbildung ausserhalb des Kantons
Der Kanton Wallis unterstützt in erster Linie die duale Ausbildung, welche in einem Walliser Lehrbetrieb, überbetrieblichem Kurs und der Berufsfachschule auf Grundlage eines Lehrvertrags erfolgt. Im Wallis werden subsidiär einzelne Berufsbildungen auch in Vollzeit Berufsfachschulen angeboten. Der Besuch einer ausserkantonalen Vollzeit Berufsfachschule ist an gewisse Bedingungen gebunden:
- Keine verfügbaren Lehrstellen im Wallis
- Kein Vollzeit Ausbildungsangebot im Wallis
- Die Zulassungsbedingungen für eine Ausbildung im Wallis werden erfüllt, bzw. Bestätigung der Berufswahl durch die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung.
- Nachweis Wohnsitz im Wallis
Falls die von Ihnen angestrebte Ausbildung im Wallis nicht möglich ist, so haben Sie die Möglichkeit bei der Dienststelle für Berufsbildung einen Antrag für eine Kostengutsprache zu verlangen um die vorgesehene Ausbildung in einer ausserkantonalen Vollzeitschule zu besuchen. Dazu bitten wir Sie ein Gesuch gemäss den Richtlinien über die Zulassung zur Berufsbildung ausserhalb des Kantons zu beachten.
Rechtsgrundlagen
- Bundesgesetz über die Berufsbildung (Externer Link)
- Verordnung über die Berufsbildung (Externer Link)
- Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung (Externer Link)
- Verordnung zum Einführungsgesetz des Bundesgesetzes über die Berufsbildung (Externer Link)
- Convention intercantonale réglant la fréquentation d’une école située dans un canton autre que celui de domicile (auf Französisch) (Externer Link)
- Annexe 2 à la Convention du 20.5.2015 réglant la fréquentation d'une école située dans un canton autre que celui de domicile (auf Französisch) (Externer Link)
- Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (Externer Link)