Häufige Fragen
Unten stehend finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen.
Abschlusszeugnis / EFZ-EBA
Durch das Ausfüllen des Online-Antrags : https://duplicata.apps.vs.ch/home
Im Sekretariat der Berufsfachschule
Lehrvertrag
Drei Exemplare: Ausbildungsbetrieb, Lernende/r und DB
Ja, nach der Online-Eingabe müssen drei ausgedruckte und von allen Parteien unterschriebene Exemplare an uns geschickt werden. Nach der Prüfung und Genehmigung wird an alle Parteien je eine Kopie zurückgeschickt.
Über den Link unten auf dieser Seite:
Drei oder vier Jahre (tagesgenau), bei Verlängerung = nur gültig, wenn von der DB genehmigt + 1 Jahr nach einer Analyse.
Zwei oder drei Parteien unterschreiben den Vertrag: Lehrmeister/in (Ausbildungsbetrieb), Lernende/r und gesetzliche Vertretung falls die/der Lernende minderjährig ist. Der Vertrag ist gültig, wenn er von der DB genehmigt wurde.
Nur die DB. Der Ausbildungsbetrieb oder die/der Lernende können eine Verlängerung vorschlagen.
Der Ausbildungsbetrieb oder die/der Lernende können eine Auflösung vorschlagen. Die Vertragsparteien im gegenseitigen Einvernehmen. Die DB ebenfalls.
Vor der Anstellung und vor dem Arbeitsantritt der/des Lernenden im Betrieb.
Zwingend eine Kopie der Aufenthaltsbewilligung.
Drei ausgedruckte Exemplare zur Genehmigung an die DB schicken.
Kurs für Berufsbildner
Der Kurs ist kostenlos für alle Walliser Unternehmen, die Beiträge an der Kantonalen Berufsbildungsfonds leisten.
Siehe Dokument "Ablauf der Ausbildung"
Ja, der Kurs ist obligatorisch für alle Berufsbildner, die auf einem Lehrvertrag aufgeführt sind.
Berufsbildner, die auf keinem Lehrvertrag aufgeführt sind, können den Kurs absolvieren, müssen aber nicht.
Stellen Sie sicher, dass Sie uns Ihr Bewerbungsdossier weitergeleitet haben, und Sie das Quiz im Tab "Evaluation" gelöst haben.
Ist dies der Fall, müssen Sie sich im Kalender für eine Präsenzveranstaltung (P1) anmelden.
Module 2 wird nach diesem Datum validiert.
Aktualisieren Sie Ihren Browser
Löschen Sie den Cache und den Verlauf
Funktioniert der Zugriff noch immer nicht => Versuchen Sie es mit einem anderen Browser, zum Beispiel Edge.
Bestehen weiterhin Probleme, schicken Sie uns ein Print Screen mit Angabe der Browserversion, des Camputertyps und der Art Internetverbindung.
Je nach Verfügbarkeit der Räumlichkeiten finden die Präsenzveranstaltungen an zwei Standorten statt :
EPCA, Sitten
EPASC, Martigny
Sie habein ein Jahr, um die Ausbildung zu absolvieren.
Inhaber/in eines EFZ im Lehrberuf oder im Bereich des erteilten Kurses. Ich habe einen Abschluss im Lehrberuf oder im Bereich des erteilten Kurses.
Nach Erwerb des EFZ habe ich mindestens zwei Jahre Erfahrung im Lehrberuf oder im Bereich des erteilten Kurses gesammelt.
Bei einem im Kanton Wallis tätigen Unternehmen angestellt sein.
Für Personen, welche diese Ausbildung im Rahmen ihrer Berufs-oder höheren Fachprüfung absolvieren, gelten keine Zulassungsbedingungen.
Die Präsenzveranstaltung P1 findet nach dem Modul 1 statt.
Die Präsenzveranstaltung P2 findet am Ende der Ausbildung statt, nach dem Modul 5.
Sie müssen lediglich etwas zum Schreiben mitbringen
Allgemeinbildung
Sie müssen uns eine Kopie Ihres Abschlusszeugnisses (EFZ, Maturität, gymnasiale Maturität) mit dem Lehrvertrag zusenden. Sie erhalten anschliessend eine Bestätigung der Freistellung und die entsprechende Information wird an die Berufsfachschule weitergeleitet.
Während der halbtägigen Freistellung bleibt die/der Lernende für den Ausbildungsbetrieb verfügbar.
Verschiedenes
Nein. Sobald Ihr Vertrag genehmigt ist, informiert unsere Dienststelle die Berufsfachschule über Ihre Anmeldung.
In der Regel die/der Lernende, wird aber im Lehrvertrag festgelegt (Vereinbarung zwischen dem Ausbildungsbetrieb und der/dem Lernenden).
Lohn und Arbeitszeit
Für Lernende unter 16 Jahren verboten. Ab 16 Jahren, von 6 bis 22 Uhr, max. 9 Std./Tag (45 Std./Woche) Arbeitszeit.
Nicht an Sonntagen, ausser in Ausnahmebranchen (Tourismus und Gastronomie). Die Pflege ist keine solche Ausnahmebranche. Verordnung des WBF über die Ausnahmen vom Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit während der beruflichen Grundbildung (822.115.4).
Probezeit
Ja, gesetzlich vorgeschrieben ist eine Probezeit von mindestens einem Monat und maximal drei Monaten.
Ein bis drei Monate, verlängerbar auf sechs Monate. Wenn nichts im Lehrvertrag festgelegt ist beträgt sie drei Monate.
Ferien
Fünf Wochen (vier Wochen ab 20 Jahren).