Häufige Fragen

Unten stehend finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen.

Probezeit

Ist eine Probezeit vorgeschrieben?

Ja, gesetzlich vorgeschrieben ist eine Probezeit von mindestens einem Monat und maximal drei Monaten.

Was ist die minimale und maximale Dauer der Probezeit?

Ein bis drei Monate, verlängerbar auf sechs Monate. Wenn nichts im Lehrvertrag festgelegt ist beträgt sie drei Monate.

Ferien

Wie viel Ferienanspruch haben Lernende unter 18 Jahren?

Fünf Wochen.

Wie viel Ferienanspruch haben Lernende über 18 Jahren?

Fünf Wochen (vier Wochen ab 20 Jahren).

Kurs für Berufsbildner

Wie viel kostet die Ausbildung?

Der Kurs ist kostenlos für alle Walliser Unternehmen, die Beiträge an der Kantonalen Berufsbildungsfonds leisten.

Wie läuft die Ausbildung ab?

Siehe Dokument "Ablauf der Ausbildung"

Ist der KBB obligatorisch?

Ja, der Kurs ist obligatorisch für alle Berufsbildner, die auf einem Lehrvertrag aufgeführt sind.

Berufsbildner, die auf keinem Lehrvertrag aufgeführt sind, können den Kurs absolvieren, müssen aber nicht.

Ich habe Modul 1 abgeschlossen und komme jetzt nicht weiter

Stellen Sie sicher, dass Sie uns Ihr Bewerbungsdossier weitergeleitet haben, und Sie das Quiz im Tab "Evaluation" gelöst haben.

Ist dies der Fall, müssen Sie sich im Kalender für eine Präsenzveranstaltung (P1) anmelden.

Module 2 wird nach diesem Datum validiert.

Ich kann nicht auf den Tab Ausbildung zugreifen

Aktualisieren Sie Ihren Browser

Löschen Sie den Cache und den Verlauf

Funktioniert der Zugriff noch immer nicht => Versuchen Sie es mit einem anderen Browser, zum Beispiel Edge.

Bestehen weiterhin Probleme, schicken Sie uns ein Print Screen mit Angabe der Browserversion, des Camputertyps und der Art Internetverbindung.

Wo finden die Präsenzveranstaltungen statt?

Je nach Verfügbarkeit der Räumlichkeiten finden die Präsenzveranstaltungen an zwei Standorten statt :

EPCA, Sitten

EPASC, Martigny

Welche Frist gibt es für das Absolvieren des Kurses?

Sie habein 2 Jahren, um die Ausbildung zu absolvieren.

Welche Zulassungsbedingungen gibt es?

Inhaber/in eines EFZ im Lehrberuf oder im Bereich des erteilten Kurses. Ich habe einen Abschluss im Lehrberuf oder im Bereich des erteilten Kurses.

Nach Erwerb des EFZ habe ich mindestens zwei Jahre Erfahrung im Lehrberuf oder im Bereich des erteilten Kurses gesammelt.

Bei einem im Kanton Wallis tätigen Unternehmen angestellt sein.

Für Personen, welche diese Ausbildung im Rahmen ihrer Berufs-oder höheren Fachprüfung absolvieren, gelten keine Zulassungsbedingungen.

Wie unterscheiden sich die Präsentveranstaltungen P1 und P2?

Die Präsenzveranstaltung P1 findet nach dem Modul 1 statt.

Die Präsenzveranstaltung P2 findet am Ende der Ausbildung statt, nach dem Modul 5.

Was muss ich zu den Präsenzveranstaltungen mitbringen?

Sie müssen lediglich etwas zum Schreiben mitbringen

Lehrvertrag

In wie vielen Exemplaren wird der Lehrvertrag unterschrieben?

Drei Exemplare: Ausbildungsbetrieb, Lernende/r und DB

Müssen die Lehrverträge ausgedruckt zurückgeschickt werden?

Ja, nach der Online-Eingabe müssen drei ausgedruckte und von allen Parteien unterschriebene Exemplare an uns geschickt werden. Nach der Prüfung und Genehmigung wird an alle Parteien je eine Kopie zurückgeschickt. 

Wo muss ich den Lehrvertrag ausfüllen?

Über den Link unten auf dieser Seite:

Lehrvertrag

Wie lange läuft ein Lehrvertrag?

Drei oder vier Jahre (tagesgenau), bei Verlängerung = nur gültig, wenn von der DB genehmigt + 1 Jahr nach einer Analyse.

Wer unterschreibt den Lehrvertrag?

Zwei oder drei Parteien unterschreiben den Vertrag: Lehrmeister/in (Ausbildungsbetrieb), Lernende/r und gesetzliche Vertretung falls die/der Lernende minderjährig ist. Der Vertrag ist gültig, wenn er von der DB genehmigt wurde.

Wer kann über die Verlängerung eines Lehrvertrages entscheiden?

Nur die DB. Der Ausbildungsbetrieb oder die/der Lernende können eine Verlängerung vorschlagen.

Wer kann über die Auflösung eines Lehrvertrages entscheiden?

Der Ausbildungsbetrieb oder die/der Lernende können eine Auflösung vorschlagen. Die Vertragsparteien im gegenseitigen Einvernehmen. Die DB ebenfalls.

Wann muss der Lehrvertrag unterschrieben werden?

Vor der Anstellung und vor dem Arbeitsantritt der/des Lernenden im Betrieb.

Was muss dem Lehrvertrag beigefügt werden, wenn der/die Lernende kein/e Schweizer Staatsbürger/in ist?

Zwingend eine Kopie der Aufenthaltsbewilligung.

An wen schicke ich den unterschriebenen Vertrag?

Drei ausgedruckte Exemplare zur Genehmigung an die DB schicken.

Abschlusszeugnis / EFZ-EBA

Wie bekomme ich ein Duplikat meines EBA/EFZ und Notenausweises?

Durch das Ausfüllen des Online-Antrags : https://duplicata.apps.vs.ch/home

Wo bekomme ich ein Abschlusszeugnis?

Im Sekretariat der Berufsfachschule

Lohn und Arbeitszeit

Kann ich meinen Lernenden mehr als den empfohlenen Mindestlohn bezahlen?

Ja

Wie sind Überstunden für die Lernenden geregelt?

Für Lernende unter 16 Jahren verboten. Ab 16 Jahren, von 6 bis 22 Uhr, max. 9 Std./Tag (45 Std./Woche) Arbeitszeit.

Dürfen Lernende am Wochenende arbeiten?

Nicht an Sonntagen, ausser in Ausnahmebranchen (Tourismus und Gastronomie). Die Pflege ist keine solche Ausnahmebranche.  Verordnung des WBF über die Ausnahmen vom Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit während der beruflichen Grundbildung (822.115.4).

Allgemeinbildung

Wie beantrage ich eine Freistellung von den Kursen der Allgemeinbildung?

Sie müssen uns eine Kopie Ihres Abschlusszeugnisses (EFZ, Maturität, gymnasiale Maturität) mit dem Lehrvertrag zusenden. Sie erhalten anschliessend eine Bestätigung der Freistellung und die entsprechende Information wird an die Berufsfachschule weitergeleitet.

Während der halbtägigen Freistellung bleibt die/der Lernende für den Ausbildungsbetrieb verfügbar.

DBLAP2

Wohin muss der Zugangsantrag geschickt werden?

Bitte senden Sie den Zugangsantrag an die E-Mail-Adresse bdefa-dblap@admin.vs.ch und geben Sie dabei Folgendes an: den Namen und Vornamen des Auszubildenden, den Namen und Vornamen des verantwortlichen Ausbilders sowie dessen geschäftliche E-Mail-Adresse.

Wann erhalte ich den Link zur Registrierung für die DBLAP2-Plattform?

Nach der Registrierung durch die kantonale Dienststelle erhalten Sie an die angegebene E-Mail-Adresse den Link zur Registrierung auf der DBLAP2-Plattform. Überprüfen Sie auch Ihre SPAM-Mails.

Was kann ich tun, wenn ich nach Erhalt des Links per E-Mail Probleme habe?

Bei Problemen nach Erhalt des Links per E-Mail überlassen wir es Ihnen, die DFGO2-Hepline zu kontaktieren: https://www.csfo.ch/gestion-de-donnees/services/bdefa2/contact.

Was ist bei einem Wechsel des Lehrers oder der E-Mail-Adresse zu tun?

Im Falle eines Wechsels des Ausbilders oder der E-Mail-Adresse bitten wir Sie, uns den Zugangsantrag an die E-Mail-Adresse bdefa-dblap@admin.vs.ch zu senden und dabei Folgendes anzugeben: den Namen und Vornamen des Auszubildenden, den Namen und Vornamen des verantwortlichen Ausbilders sowie dessen geschäftliche E-Mail-Adresse.

Was tun bei verkürzter Ausbildung und/oder Befreiung?

Im Falle einer verkürzten Ausbildung und/oder einer Befreiung bitten wir Sie, uns den Antrag an die E-Mail-Adresse bdefa-dblap@admin.vs.ch zu senden. Eine Rückmeldung erhalten Sie von der kantonalen Dienststelle.

Was ist zu tun, wenn die Daten von einer anderen Plattform (Konvink, Time2learn, CYPnet) nicht übertragen werden?

Falls Sie Ihre Daten nicht von einer anderen Plattform (Konvink, Time2learn, CYPnet) übertragen, müssen Sie darauf achten, dass die in der DBLAP2 gespeicherte E-Mail mit derjenigen der ersten Plattform identisch ist. Die Anleitungen finden Sie unter dieser Adresse: https://www.csfo.ch/gestion-de-donnees/services/bdefa2/modes-demploi.

Wie kann der Lehrbetrieb mehrere Zugänge bereitstellen?

Wir stellen einen Zugang pro Lehrbetrieb zur Verfügung. Dieser kann später unter „Praxisausbildner erfassen/zuweisen“ mehrere Zugänge bereitstellen.

Wo kann man die Liste der Materialien finden?

Eine Liste der Medien finden Sie hier: https://www.csfo.ch/gestion-de-donnees/services/bdefa2/modes-demploi.

Wann ist der Lernende in der DBLAP2 sichtbar?

Nach Unterzeichnung des Vertrags teilen wir Ihnen mit, dass der Lernende ab Beginn der Ausbildung und nach der Genehmigung durch die kantonale Dienststelle in der DBLAP2 sichtbar sein wird.

Was ist zu tun, wenn sich ein Status, ein Ergebnis oder andere Daten ändern?

Wenn sich ein Status, ein Ergebnis oder andere Daten ändern, überlassen wir es Ihnen, Ihre Anfrage an bdefa-dblap@admin.vs.ch zu stellen.

Was muss man tun, wenn man die Erinnerungs-E-Mail von DBLAP2 erhalten hat?

Falls Sie die Erinnerungs-E-Mail von DBLAP2 erhalten, überlassen wir es Ihnen, die per E-Mail erhaltenen Anweisungen zu befolgen.

Was muss man als E-Mail-Adresse angeben?

Wir bitten Sie, uns die E-Mail-Adresse des Ausbilders und nicht die allgemeine Adresse des Ausbildungsbetriebs anzugeben.

Wohin müssen Anträge im Zusammenhang mit DBLAP2 geschickt werden?

Ihre Anfragen im Zusammenhang mit DBLAP2 senden Sie bitte an folgende Adresse: bdefa-dblap@admin.vs.ch. Ein(e) Mitarbeiter(in) wird Ihnen so schnell wie möglich antworten. https://www.csfo.ch/gestion-de-donnees/services/bdefa2/contact

Verschiedenes

Muss ich mich an der Berufsfachschule anmelden?

Nein. Sobald Ihr Vertrag genehmigt ist, informiert unsere Dienststelle die Berufsfachschule über Ihre Anmeldung.

Wer bezahlt die Schulgebühren und das Schulmaterial?

In der Regel die/der Lernende, wird aber im Lehrvertrag festgelegt (Vereinbarung zwischen dem Ausbildungsbetrieb und der/dem Lernenden).