Häufige Fragen

Unten stehend finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen.

Probezeit

Ja, gesetzlich vorgeschrieben ist eine Probezeit von mindestens einem Monat und maximal drei Monaten.

Ein bis drei Monate, verlängerbar auf sechs Monate. Wenn nichts im Lehrvertrag festgelegt ist beträgt sie drei Monate.

Ferien

Fünf Wochen.

Fünf Wochen (vier Wochen ab 20 Jahren).

Kurs für Berufsbildner

Der Kurs ist kostenlos für alle Walliser Unternehmen, die Beiträge an der Kantonalen Berufsbildungsfonds leisten.

Siehe Dokument "Ablauf der Ausbildung"

Ja, der Kurs ist obligatorisch für alle Berufsbildner, die auf einem Lehrvertrag aufgeführt sind.

Berufsbildner, die auf keinem Lehrvertrag aufgeführt sind, können den Kurs absolvieren, müssen aber nicht.

Stellen Sie sicher, dass Sie uns Ihr Bewerbungsdossier weitergeleitet haben, und Sie das Quiz im Tab "Evaluation" gelöst haben.

Ist dies der Fall, müssen Sie sich im Kalender für eine Präsenzveranstaltung (P1) anmelden.

Module 2 wird nach diesem Datum validiert.

Aktualisieren Sie Ihren Browser

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Bestehen weiterhin Probleme, schicken Sie uns ein Print Screen mit Angabe der Browserversion, des Camputertyps und der Art Internetverbindung.

Je nach Verfügbarkeit der Räumlichkeiten finden die Präsenzveranstaltungen an zwei Standorten statt :

EPCA, Sitten

EPASC, Martigny

Sie habein 2 Jahren, um die Ausbildung zu absolvieren.

Inhaber/in eines EFZ im Lehrberuf oder im Bereich des erteilten Kurses. Ich habe einen Abschluss im Lehrberuf oder im Bereich des erteilten Kurses.

Nach Erwerb des EFZ habe ich mindestens zwei Jahre Erfahrung im Lehrberuf oder im Bereich des erteilten Kurses gesammelt.

Bei einem im Kanton Wallis tätigen Unternehmen angestellt sein.

Für Personen, welche diese Ausbildung im Rahmen ihrer Berufs-oder höheren Fachprüfung absolvieren, gelten keine Zulassungsbedingungen.

Die Präsenzveranstaltung P1 findet nach dem Modul 1 statt.

Die Präsenzveranstaltung P2 findet am Ende der Ausbildung statt, nach dem Modul 5.

Sie müssen lediglich etwas zum Schreiben mitbringen

Lehrvertrag

Drei Exemplare: Ausbildungsbetrieb, Lernende/r und DB

Ja, nach der Online-Eingabe müssen drei ausgedruckte und von allen Parteien unterschriebene Exemplare an uns geschickt werden. Nach der Prüfung und Genehmigung wird an alle Parteien je eine Kopie zurückgeschickt. 

Über den Link unten auf dieser Seite:

Lehrvertrag

Drei oder vier Jahre (tagesgenau), bei Verlängerung = nur gültig, wenn von der DB genehmigt + 1 Jahr nach einer Analyse.

Zwei oder drei Parteien unterschreiben den Vertrag: Lehrmeister/in (Ausbildungsbetrieb), Lernende/r und gesetzliche Vertretung falls die/der Lernende minderjährig ist. Der Vertrag ist gültig, wenn er von der DB genehmigt wurde.

Nur die DB. Der Ausbildungsbetrieb oder die/der Lernende können eine Verlängerung vorschlagen.

Der Ausbildungsbetrieb oder die/der Lernende können eine Auflösung vorschlagen. Die Vertragsparteien im gegenseitigen Einvernehmen. Die DB ebenfalls.

Vor der Anstellung und vor dem Arbeitsantritt der/des Lernenden im Betrieb.

Zwingend eine Kopie der Aufenthaltsbewilligung.

Drei ausgedruckte Exemplare zur Genehmigung an die DB schicken.

Abschlusszeugnis / EFZ-EBA

Durch das Ausfüllen des Online-Antrags : https://duplicata.apps.vs.ch/home

Im Sekretariat der Berufsfachschule

Lohn und Arbeitszeit

Ja

Für Lernende unter 16 Jahren verboten. Ab 16 Jahren, von 6 bis 22 Uhr, max. 9 Std./Tag (45 Std./Woche) Arbeitszeit.

Nicht an Sonntagen, ausser in Ausnahmebranchen (Tourismus und Gastronomie). Die Pflege ist keine solche Ausnahmebranche.  Verordnung des WBF über die Ausnahmen vom Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit während der beruflichen Grundbildung (822.115.4).

Allgemeinbildung

Sie müssen uns eine Kopie Ihres Abschlusszeugnisses (EFZ, Maturität, gymnasiale Maturität) mit dem Lehrvertrag zusenden. Sie erhalten anschliessend eine Bestätigung der Freistellung und die entsprechende Information wird an die Berufsfachschule weitergeleitet.

Während der halbtägigen Freistellung bleibt die/der Lernende für den Ausbildungsbetrieb verfügbar.

DBLAP2

Bitte senden Sie den Zugangsantrag an die E-Mail-Adresse bdefa-dblap@admin.vs.ch und geben Sie dabei Folgendes an: den Namen und Vornamen des Auszubildenden, den Namen und Vornamen des verantwortlichen Ausbilders sowie dessen geschäftliche E-Mail-Adresse.

Nach der Registrierung durch die kantonale Dienststelle erhalten Sie an die angegebene E-Mail-Adresse den Link zur Registrierung auf der DBLAP2-Plattform. Überprüfen Sie auch Ihre SPAM-Mails.

Bei Problemen nach Erhalt des Links per E-Mail überlassen wir es Ihnen, die DFGO2-Hepline zu kontaktieren: https://www.csfo.ch/gestion-de-donnees/services/bdefa2/contact.

Im Falle eines Wechsels des Ausbilders oder der E-Mail-Adresse bitten wir Sie, uns den Zugangsantrag an die E-Mail-Adresse bdefa-dblap@admin.vs.ch zu senden und dabei Folgendes anzugeben: den Namen und Vornamen des Auszubildenden, den Namen und Vornamen des verantwortlichen Ausbilders sowie dessen geschäftliche E-Mail-Adresse.

Im Falle einer verkürzten Ausbildung und/oder einer Befreiung bitten wir Sie, uns den Antrag an die E-Mail-Adresse bdefa-dblap@admin.vs.ch zu senden. Eine Rückmeldung erhalten Sie von der kantonalen Dienststelle.

Falls Sie Ihre Daten nicht von einer anderen Plattform (Konvink, Time2learn, CYPnet) übertragen, müssen Sie darauf achten, dass die in der DBLAP2 gespeicherte E-Mail mit derjenigen der ersten Plattform identisch ist. Die Anleitungen finden Sie unter dieser Adresse: https://www.csfo.ch/gestion-de-donnees/services/bdefa2/modes-demploi.

Wir stellen einen Zugang pro Lehrbetrieb zur Verfügung. Dieser kann später unter „Praxisausbildner erfassen/zuweisen“ mehrere Zugänge bereitstellen.

Nach Unterzeichnung des Vertrags teilen wir Ihnen mit, dass der Lernende ab Beginn der Ausbildung und nach der Genehmigung durch die kantonale Dienststelle in der DBLAP2 sichtbar sein wird.

Wenn sich ein Status, ein Ergebnis oder andere Daten ändern, überlassen wir es Ihnen, Ihre Anfrage an bdefa-dblap@admin.vs.ch zu stellen.

Falls Sie die Erinnerungs-E-Mail von DBLAP2 erhalten, überlassen wir es Ihnen, die per E-Mail erhaltenen Anweisungen zu befolgen.

Wir bitten Sie, uns die E-Mail-Adresse des Ausbilders und nicht die allgemeine Adresse des Ausbildungsbetriebs anzugeben.

Ihre Anfragen im Zusammenhang mit DBLAP2 senden Sie bitte an folgende Adresse: bdefa-dblap@admin.vs.ch. Ein(e) Mitarbeiter(in) wird Ihnen so schnell wie möglich antworten. https://www.csfo.ch/gestion-de-donnees/services/bdefa2/contact

Verschiedenes

Nein. Sobald Ihr Vertrag genehmigt ist, informiert unsere Dienststelle die Berufsfachschule über Ihre Anmeldung.

In der Regel die/der Lernende, wird aber im Lehrvertrag festgelegt (Vereinbarung zwischen dem Ausbildungsbetrieb und der/dem Lernenden).