Partner der Plattform T1
Die von der DB verwalteten Angebote der Plattform T1 bedingen die Zusammenarbeit mit mehreren institutionellen Partnern, darunter:
1. die Dienststelle für Unterrichtswesen (DU) und das Amt für Sonderschulwesen (ASW)
2. die Kantonale Dienststelle für die Jugend (KDJ), das Amt für Kindesschutz (AKS) und das Zentrum für Entwicklung und Therapie des Kindes und Jugendlichen (ZET)
3. die Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit (DIHA), die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) und die LAM
4. die Dienststelle für Sozialwesen (DSW), das Amt für Asylwesen (AfAW) und die Sozialmedizinischen Zentren (SMZ)
5. Dienststelle für Hochschulwesen (DH) und das Amt für Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (BSL)
6. die Kantonale IV-Stelle Wallis
Rechtsgrundlagen
Die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren und der damit verbundene Datenaustausch stützen sich auf folgende Gesetze:
- Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Externer Link)
- Loi fédérale sur l'assurance invalidité (LAI) (Externer Link)
- Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) (Externer Link)
- Gesetz über die Eingliederung und die Sozialhilfe (Externer Link)