Validierung von Bildungsleistungen
Validierung von Bildungsleistungen ist ein Qualifikationsverfahren, das eine inhaltliche Übereinstimmung zwischen der klassischen Ausbildung und jener aus methodischen Kursen und/oder autodidaktischer Aneignung anstrebt.
Es ist ein strukturiertes Verfahren für Personen, die die unterschiedlichen Lernerfahrungen schriftlich erfassen. Es anerkennt und bescheinigt Fähigkeiten, die es ermöglichen, einen formellen Titel (EFZ oder EBA) oder einen Teil des Titels (Lernleistungsausweis) zu erwerben.
Das Verfahren der Anerkennung von Berufserfahrung in der beruflichen Ausbildung besteht aus fünf Phasen:
Validierung von Bildungsleistungen: Neues Verfahren
Interessiert ? Informieren Sie sich auf dem Merkblatt unter «Dokumente» auf unserer Internetseite (www.vs.ch/cpa) und vereinbaren Sie bei Bedarf ein Beratungsgespräch.
Der Prozess von der Anmeldung bis zur Ausstellung des EFZ vollständig auf der digitalen Plattform in folgenden 11 Etappen:
- Anmeldung
- Einschreibung zum Validierungsverfahren
- Constitution des Anmeldedossiers
- Prüfung des Anmeldedossiers
- Bestätigung der Anmeldung (per Briefpost) – (Bestätigung eventuell unter Vorbehalt)
- Einladung zum Bilanzierungskurs
- Erstellung des Dossiers durch den / die Kandidat/-in
- Beurteilung der Kompetenzen durch Experten
- Bestätigung der Resultate durch eine Validierungskommission
- Allfällige Nachholbildung (Praktikum oder Prüfung)
- Ausstellung EFZ
Der ganze Prozess nimmt in der Regel rund 2 Jahre in Anspruch.
Wichtige Informationen zur Erstellung des Dossiers finden Sie hier
Berufe mit Zugang zum Validerungsverfahren:
1. Fachfrau/Fachmann für Gesundheit (FaGe) EFZ
2. Fachfrau/Fachmann für Betreung (FaBe) EFZ
Documents pour l'auto-évaluation
Kosten
Eine Gebühr von CHF 200 wird zum Zeitpunkt der Anmeldung erhoben.
Die Phasen der Beratung (Phase 1), der Bilanzierung (Phase 2) und der Beurteilung (Phasen 3 und 4) sind kostenlos. Sie zahlen nur für die zusätzliche Ausbildung, die nicht vom Staat Wallis unterstützt wird.
Zulassungsbedingungen
Nach Artikel 32 der Verordnung über die Berufsbildung müssen Sie mindestens 5 Jahre Berufserfahrung haben, um direkt zu Prüfungen zugelassen zu werden, davon 2 bis 5 Jahren im angestrebten Beruf.
Darüber hinaus müssen Sie über Sprachkenntnisse in Deutsch mindestens auf Niveau B2 verfügen.