Vertrag Integrationsvorlehre (INVOL)

Ziel

Der Bundesrat hat 2015 einem vierjährigen Pilotprogramm (von 2018 bis 2021) zugestimmt, das die Integration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt nachhaltig verbessern soll.

Auf diese Weise soll in Zusammenarbeit mit den Kantonen, den Organisationen der Arbeitswelt sowie den Berufsbildungseinrichtungen das Arbeitspotenzial dieser Menschen besser genutzt und ihre Abhängigkeit von der Sozialhilfe verringert werden.

Das Programm bezweckt, ihnen den Erwerb der im beruflichen Umfeld erforderlichen Grundkenntnisse zu ermöglichen, um anschliessend eine Erstberufsausbildung aufnehmen zu können.

Der Zugang zu einer dualen Berufsbildung mit einem eidgenössischem Berufsattest (EBA) oder einem eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) als Abschluss verspricht eine nachhaltige berufliche Integration.
 

Zielgruppe

Dieses Programm zielt auf die berufliche Integration von vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen ab.

Die Teilnehmenden können zwischen 16 und 35 Jahren alt sein und sollten zu Beginn der Ausbildung mündlich das Sprachniveau A2 und schriftlich A1 haben.

Vorgehen

Drei Kopien mit den Unterschriften des Unternehmens, des Jugendlichen, seines gesetzlichen Vertreters sowie der Betreuungsperson, die die drei Kopien an den INVOL-Koordinator weiterleitet, der sie wiederum zur Genehmigung bei der kantonalen Behörde einreicht. Die Dienststelle sendet jeder Partei eine bestätigte Kopie zurück und schreibt den Jugendlichen in die INVOL ein.