Individuelle Weiterbildung

Subventionierung durch die Dienststelle für Hochschulwesen von Kursen, welche durch andere Institutionen (z.B. Hochschulen, CPS/WBZ, SBFI/SEFRI) organisiert werden, sowie von Auslandaufenthalten (Sprachen 2 und 3). Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen, subventioniert die DH die individuelle Weiterbildung der Lehrpersonen der obligatorischen Schulzeit und der Sekundarstufe II (ausgenommen die Berufsschulen).


Die Anfragen für individuelle Weiterbildungen müssen über die, auf der Digitalen Arbeitsumgebung (DAU) zur Verfügung stehenden Web-App AIWL, übermittelt werden.