Arbeitsbewilligungen für ausländische Arbeitskräfte

Seit dem Abkommen über den freien Personenverkehr, sind die Arbeitsbewilligungen für Arbeitskräfte aus den EU/EFTA-Staaten deutlich vereinfacht. Die Rekrutierung von Mitarbeitenden aus Drittstaaten unterliegt weiterhin strikten Regelungen. Asylbewerbenden ist es grundsätzlich nur erlaubt, in einigen bestimmten Branchen eine Arbeitsstelle anzutreten.

Arbeitsbewilligungen für ausländische Arbeitskräfte

Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit

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1950 Sitten