Geldspiele und Casino
Sektion Handel, Patente und Arbeitskräfte
Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit
1950 Sitten
Rechtsgrundlage
Bund
Kanton
Kleinlotterien - Tombola und Lotto
Tombolabewilligungen
Tombolas, die bei einem Unterhaltungsanlass veranstaltet werden, bedürfen einer kantonalen Bewilligung. Die Bewilligung kann bei der Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit mittels des Formulars Gesuch um Bewilligung zum Verkauf von Tombola-Losen beantragt werden.
- Die Lose dürfen nicht aus Geldbeträgen bestehen
- Die Ausgabe, die Ziehung sowie die Abgabe von Losen müssen im direkten Zusammenhang mit dem Unterhaltungsanlass sein
Lottobewilligungen
Die durch einen Verein organisierten Lottos unterliegen einer Gemeindebewilligung. Falls Sie Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an die betreffende Gemeinde.
Poker - Bewilligung für kleine Pokerturniere
Kleine Pokerturniere sind im Kanton Wallis im Rahmen der Bundes- und Kantonsgesetze erlaubt.
Ein kleines Pokerturnier ist ein Spiel, bei dem nur eine gewisse Anzahl Spieler gegeneinander spielen können, d.h. untereinander, und zwar für einen Geldgewinn oder einen anderen nennenswerten Geldvorteil. Sie spielen ausschliesslich um Beträge, die zu Beginn des Spiels eingesetzt werden. Das Startgeld muss bescheiden und in einem angemessenen Verhältnis zur Turnierdauer sein. Die Spieler spielen gegeneinander um das Startgeld.
Unterschieden wird zwischen gelegentlichen Turnieren, die von einer Veranstalterin organisiert werden, die im Jahr weniger als 12 Turniere ausrichtet und an einem Ort, an dem weniger als 12 Turniere im Jahr durchgeführt werden, und regelmässigen Turnieren, die von einer Veranstalterin organisiert werden, die im Jahr mindestens 12 Turniere ausrichtet, an einem Ort, an dem mindestens 12 Turniere im Jahr durchgeführt werden.
Die Organisation eines kleinen Pokerturniers, ob gelegentlich oder regelmässig, unterliegt einer kantonalen Bewilligung. Diese Bewilligung kann bei der Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit (DIHA) mittels dem Formular Bewilligungsgesuch für die Durchführung eines kleinen Poker-Turniers beantragt werden.
Die Bewilligung gilt während 6 Monaten. Danach muss ein neues Gesuch gestellt werden.
Die Gemeinde, in der das Turnier stattfindet, und die kantonale Kommission zur Bekämpfung der Glücksspielsucht geben auf Anfrage der DIHA eine Vormeinung ab. Diese Vormeinung ist nicht anfechtbar und für die DIHA nicht bindend.
Casino
Standort- und Betriebskonzession eines Casinos
Die Ansiedlung und der Betrieb eines Casinos sind bewilligungspflichtig. Sobald der Kanton eine kantonale Zustimmung erteilt hat, muss das Konzessionsgesuch bei der Eidgenössischen Spielbankenkommission eingereicht werden, die es an den Bundesrat weiterleitet.
Zusätzliche Informationen
Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Eidgenössischen Spielbankenkommission.