Geldspiele und Casino
Geldspiele und Casino
Das Bundesgesetz vom 29. September 2017 über Geldspiele (BGS) ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Das kantonale Ausführungsgesetz vom 11. November 2020 (AGBGS) ist seinerseits am 1. Januar 2021 in Kraft getreten und die diesbezügliche Verordnung am 21. Mai 2021.
Das Wallis ist dem Gesamtschweizerischen Geldspielkonkordat (GSK) und der Westschweizer Vereinbarung über Geldspiele (CORJA) beigetreten.
Zudem wurde die kantonale Gesetzgebung entsprechend dem Bundesrecht angepasst. So hat der Kanton Wallis ein Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (AGBGS) sowie dessen Verordnung (VAGBGS) angenommen.
Im Sinne der oben genannten Gesetzestexte gelten als Geldspiele jene Spiele, bei denen gegen Leistung eines geldwerten Einsatzes oder bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts ein Geldgewinn oder ein anderer geldwerter Vorteil in Aussicht steht.
Kontakt
Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit
Sektion Handel, Patente und Arbeitskräfte
Av. du Midi 7, 1950 Sitten
Tel 027 606 73 00
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
Véronique Roduit
veronique.roduit@admin.vs.ch
Rechtsgrundlage
Bund- Bundesgesetz über Geldspiele (BGS) vom 29. September 2017
- Geldspielverordnung, VGS vom 7.November 2018
- Spielbankenverordnung EJPD, SPBV-EJPD vom 7. November 2018