Richtlinien Energieeffizienz
Gebäude, die dem Staat gehören oder von ihm subventioniert werden, haben beispielhaft zu sein, wie dies im 7. Abschnitt «Vorzeigefunktion von öffentlichen Gebäuden» der Verordnung betreffend die rationelle Energienutzung in Bauten und Anlagen (VREN) verlangt wird. Die entsprechenden Anforderungen werden regelmässig an die Entwicklung der Normen, Minergie-Standards und Rechtsgrundlagen angepasst. Gültig ist jeweils jene Version der Richtlinie, die zum Zeitpunkt der Baueingabe rechtskräftig war. Wir bitten Sie, sich bei Projektbeginn zu erkundigen, ob für die Richtlinie bis zum Projektende allenfalls massgebende Änderungen vorgesehen sind.
Es wird ein Unterschied gemacht zwischen Gebäuden, die dem Staat gehören bzw. auf einem Grundstück in staatlichem Eigentum errichtet werden, und Gebäuden, die subventioniert werden. Aus diesem Grund ist von den beiden Richtlinien jeweils jene anzuwenden, die auf den konkreten Fall zutrifft.