Zulassung zu den Notariatsexamen
Mittels schriftlichem Gesuch, adressiert an den Rechtsdienst für Sicherheit und Justiz (Av. de la Gare 39 - 1950 Sion):
- bis spätestens 15. März für die Frühlingssession (Art. 8 Abs. 2 RNG);
- bis spätestens 15. September für die Herbstsession (Art. 8 Abs. 2 RNG).
Dem Gesuch sind die relevanten Praktikumsbestätigungen sowie die Bestätigung der besuchten obligatorischen Kurse beizulegen.
Nach Erhalt der Einschreibung stellt Ihnen die Dienststelle einen Einzahlungsschein für die Bezahlung der Prüfungsgebühr zu.
In seiner Sitzung vom 16. Oktober 2019 hat der Staatsrat das RNG geändert, um die Informatisierung der schriftlichen Prüfungen (Art. 14 Abs. 3 RNG) umzusetzen, die ab der Frühlingssession 2020 wirksam wird. Das Verfahren für die computergestützten schriftlichen Prüfungen ist in einer Richtlinie vom 7. April 2022 festgelegt.
Die festgelegten Termine für die Prüfungssessionen von 2020 bis 2024 sind wie folgt:
Jahr |
Frühlingssession |
Herbstsession |
2020 |
vom 5. bis 8. Mai |
vom 3. bis 6. November |
2021 |
vom 4. bis 7. Mai |
vom 2. bis 5. November |
2022 |
vom 3. bis 6. Mai |
vom 8. bis 11. November |
2023 |
vom 2. bis 5. Mai |
vom 7. bis 10. November |
2024 |
vom 1. bis 4. Mai |
vom 5. bis 8. November |
dokumente
- halbjährliche Bestätigung über den Fortgang des Notariatspraktikums (Download)
- Obligatorische Kurse für die Notariatspraktikanten 2024-2025 - Stand am 11.11.2024 (Download)
- Bestätigung über den Fortgang der besuchten obligatorischen Kurse (Download)
- Liste über den Prüfungsstoff - Juni 2015 (Download)