Zulassung zum Notariatspraktikum
Ein schriftliches Gesuch kann frühestens drei Monate vor Beginn des Praktikums beim Rechtsdienst für Sicherheit und Justiz (Av. de la Gare 39, 1950 Sion) gestellt werden, gemäss Artikel 11 NG, mit folgenden Beilagen:
- Kopie des Lizentiats/Bachelors und Masters oder Doktorats der Rechte einer Schweizer Hochschule oder eines gleichwertigen Hochschulabschlusses;
- Anstellungsbestätigung eines Praktikumsmeisters;
- aktueller Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate ab dem Datum der Einreichung des Gesuchs) (Art. 17 lit. b NG);
- aktuelle Bescheinigung des Betreibungs- und Konkursamtes (nicht älter als 3 Monate ab dem Datum der Einreichung des Gesuchs) (Art. 17 lit. c NG).
Das Gesuch um Zulassung zum Notariatspraktikum muss datiert, unterschrieben und mit allen relevanten Unterlagen versehen, vor Beginn des Praktikums eingereicht werden (Art. 11 Abs. 1 NG). Andernfalls wird das Datum des Gesuchs als Datum des Beginns des Praktikums gewertet. Es gilt das Datum des Poststempels, sofern dieses nicht zu weit vom Datum des Eingangs der Sendung entfernt ist.