Administrative Aufsicht
Ab dem 1. März 2020 fällt die administrative Aufsicht über die Anwälte in die Zuständigkeit des Departements für Sicherheit (Art. 3 AnwG), welche vom Rechtsdienst ausgeübt wird. Seine Hauptaufgaben sind:
- Führung des kantonalen Anwaltsregisters und der öffentlichen Liste der Anwälte aus den EU- oder EFTA-Mitgliedstaaten, die befugt sind, als Rechtsvertreter in der Schweiz unter ihrer ursprünglichen Berufsbezeichnung zu arbeiten. Zu diesem Zweck:
♦ untersucht und entscheidet er die Gesuche;
♦ entscheidet er über die Zulassung eines Anwalts aus einem Mitgliedstaat der EU oder der EFTA zur Eignungsprüfung oder zum Gespräch zur Prüfung der erforderlichen Fähigkeiten;
♦ nimmt er die notwendigen Eintragungen, Publikationen und Löschungen vor;
♦ bewilligt er die Einsichtnahme ins Register und bearbeitet Auskunftsgesuche;
♦ ordnet er die anderen vom Bundesrecht vorgesehenen Massnahmen betreffend die administrative Aufsicht an;
♦ publiziert er im Amtsblatt jede Eintragung im Register und zu Beginn des Jahres die Liste der im Anwaltsregister oder in der öffentlichen Liste eingetragenen Anwälte.
- Erteilung einer Ermächtigung an einen Anwalt, die von ihn von dem Berufsgeheimnis entbindet.
-
Verwaltung des Bereitschaftsdienstes (Anwalt der ersten Stunde).
Dokumente
- Gesuch um Eintragung ins Walliser Anwaltsregister (Download)
- Gesuch um Eintragung in die öffentliche Liste der Anwälte des Kantons Wallis aus Mitgliedstaaten der EU oder der EFTA (Download)
- Berufshaftpflichtversicherung - Anwälte (Download)
- Berufshaftpflichtversicherung - Anwaltskörperschaften (Download)