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Administrative Aufsicht

Ab dem 1. März 2020 fällt die administrative Aufsicht über die Anwälte in die Zuständigkeit des Departements für Sicherheit (Art. 3 AnwG), welche vom Rechtsdienst ausgeübt wird. Seine Hauptaufgaben sind:

♦ untersucht und entscheidet er die Gesuche;
♦ entscheidet er über die Zulassung eines Anwalts aus einem Mitgliedstaat der EU oder der EFTA zur Eignungsprüfung oder zum Gespräch zur Prüfung der erforderlichen Fähigkeiten;
♦ nimmt er die notwendigen Eintragungen, Publikationen und Löschungen vor;
♦ bewilligt er die Einsichtnahme ins Register und bearbeitet Auskunftsgesuche;
♦ ordnet er die anderen vom Bundesrecht vorgesehenen Massnahmen betreffend die administrative Aufsicht an;
♦ publiziert er im Amtsblatt jede Eintragung im Register und zu Beginn des Jahres die Liste der im Anwaltsregister oder in der öffentlichen Liste eingetragenen Anwälte.