Gesetzgebung für Betreibung und Konkurs
Hier sind die gesetzlichen Grundlagen, die von den Betreibungs- und Konkursämtern angewendet werden:
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SchKG - Das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs ist in allen Kantonen einheitlich anwendbar. Es sieht einen gewissen Spielraum für die Kantone vor. Diese haben daher jeweils ein kantonales Einführungsgesetz zum SchKG.
SR 281.1 - Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs
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EGSchKG - Das kantonale Einführungsgesetz zum SchKG präzisiert und ergänzt für den Kanton Wallis die Regeln, die nicht im SchKG festgelegt sind.
SGS 281.1 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs
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GebV SchKG - Die Gebührenverordnung zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs regelt die von den Betreibungsamt und Konkursamt angewandten Tarife.
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Verordnung des Bundesgerichts über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG) - Die Verordnung des Bundesgerichts über die Zwangsverwertung von Grundstücken gibt die Regeln vor, die bei der Pfändung und Verwertung von Immobilien anzuwenden sind.
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Verordnung über die im Betreibungs- und Konkursverfahren zu verwendenden Formulare und Register sowie die Rechnungsführung (VFRR) - Die Verordnung über die im Betreibungs- und Konkursverfahren zu verwendenden Formulare und Register sowie die Rechnungsführung regelt die Form und die Darstellung der von den Betreibungsamt/Konkursamt verwendeten Dokumente und Formulare.
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Verordnung über die Pfändung und Verwertung von Anteilen an Gemeinschaftsvermögen (VVAG) - Die Verordnung über die Pfändung und Verwertung von Anteilen an Gemeinschaftsvermögen enthält die Regeln, die bei der Pfändung und Verwertung von Rechten an einfachen Gesellschaften, unverteilte Erbschaften usw. anzuwenden sind.
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Verordnung über die Geschäftsführung der Konkursämter (KOV) - Die Verordnung über die Geschäftsführung der Konkursämter gibt die Regeln vor, die bei der Verwaltung eines Konkursamt anzuwenden sind.
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Zivilgesetzbuch (ZGB) - Das Schweizerische Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907 ist der Text, der die gesetzlichen Normen des Schweizer Privatrechts kodifiziert.
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Obligationenrecht (OR) - Sein genauer Titel lautet Bundesgesetz vom 30. März 1911 betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht). Es regelt die Verpflichtungen im Schweizer Privatrecht, die sich hauptsächlich aus dem Vertrag und der zivilrechtlichen Haftung ergeben.
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Zivilprozessordnung (ZPO) - Die Schweizerische Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 enthält die wesentlichen Regeln des Zivilprozesses, die in der Schweiz gelten. Sie trat am 1ᵉʳ Januar 2011 in Kraft.
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Strafgesetzbuch (StGB) - Das Schweizer Strafgesetzbuch ist die Gesetzessammlung des Schweizer Strafrechts.
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VPAV - Verordnung betreffend die Pfändung, Arrestierung und Verwertung von Versicherungsansprüchen nach dem Bundesgesetz vom 2. April 1908 über den Versicherungsvertrag
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VABK - Verordnung über die Aufbewahrung der Betreibungs- und Konkursakten
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Verordnung betreffend die Eintragung der Eigentumsvorbehalte
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GTar - Gesetz betreffend den Tarif der Kosten und Entschädigungen vor Gerichts- oder Verwaltungsbehörden
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VKES - Verordnung über den Kindes- und Erwachsenenschutz
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SGS 281.100 - Ausführungsverordnung zur Gesetzgebung über Schuldbetreibung und Konkurs
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EGStGB - Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch
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SGS 311.200 - Allgemeine Ausführungsverordnung zum Einführungsgesetz zum Schweizerischen Strafgesetzbuch