Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse
Die zwei Hauptaufgaben der DAA sind:
- einerseits den Arbeitsfrieden durch die Gewährleistung der Regelung von Einzelarbeits- und Kollektivarbeitsstreitigkeiten zu erhalten und zu unterstützen, die Sozialpartnerschaft zu fördern sowie die Einhaltung der Arbeits- und Lohnbedingungen zu gewährleisten.
- und andererseits den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu sichern, sowie die Förderung der Sicherheit und der Gesundheit als auch die Unfallverhütung inner- und ausserhalb der Betriebe zu gewährleisten.
Sie können uns entweder per Telefon erreichen oder indem sie direkt während den Büroöffnungszeiten bei uns vorbeikommen.
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Kontakt
Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse
Rue des Cèdres 5
1951 Sion
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Schalteröffnungszeiten
Montag bis Freitag
09.00 - 10.45 Uhr
Telefonische Arbeitsrechtsberatung
Montag bis Freitag
09.00 - 10.45 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
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