Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse

 

Die zwei Hauptaufgaben der DAA sind:

  • einerseits den Arbeitsfrieden durch die Gewährleistung der Regelung von Einzelarbeits- und Kollektivarbeitsstreitigkeiten zu erhalten und zu unterstützen, die Sozialpartnerschaft zu fördern sowie die Einhaltung der Arbeits- und Lohnbedingungen zu gewährleisten.
  • und andererseits den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu sichern, sowie die Förderung der Sicherheit und der Gesundheit als auch die Unfallverhütung inner- und ausserhalb der Betriebe zu gewährleisten.
     

Sie können uns entweder per Telefon erreichen oder indem sie direkt während den Büroöffnungszeiten bei uns vorbeikommen.

Kontakt

Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse

Rue des Cèdres 5
1951 Sion

Juristische Permanenz

027 606 74 00
Schalteröffnungszeiten
Montag bis Freitag
09.00 - 10.45 Uhr
Telefonische Arbeitsrechtsberatung
Montag bis Freitag
09.00 - 10.45 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr

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