Ein Gesuch vor der Schlichtungsbehörde für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis hinterlegen
Bevor Sie die Schlichtungsbehörde anrufen, um ihre Forderungen geltend zu machen, raten wir Ihnen, mit unserem Bereitschaftsdienst juristischer Auskünfte Kontakt aufzunehmen. Sie können sich ebenfalls ohne Voranmeldung während den Öffnungszeiten in unsere Büros begeben.
Das Ziel des Schlichtungsverfahrens besteht darin, unnötige Verfahren zu vermeiden, die Zeit in Anspruch nehmen und kostspielig sind (Prozesskosten).
Kontakt
Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse
Rue des Cèdres 5
1951 Sion
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Telefonische Arbeitsrechtsberatung
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