Normalarbeitsverträge mit zwingenden Mindestlöhnen
Bei wiederholter, missbräuchlicher Lohnunterbietung betreffend der üblichen Löhne der Ortschaft, des Berufs oder der Branche können der Bund oder die Kantone Normalarbeitsverträge (NAV) verordnen, welche zwingende Mindestlöhne vorsehen. Diese Löhne werden in der ganzen Branche angewendet und davon kann nur zugunsten des Arbeiternehmers abgewichen werden.
Industrielle Wartung und Reinigung
Rechtskräftig von 01.05.2021 bis 30.04.2025
Luftseilbahnen, Sesselbahnen, Skilifte und Ähnlicher Betriebe
Hauswirtschaft
Der Bundesrat hat am 20. Oktober 2010 den Beschluss betreffend den Normalarbeitsvertrag für die Arbeiter der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) angenommen. Es ist das erste Mal seit dem In-Kraft-Treten der flankierenden Massnahmen am 1. Juni 2004, dass er einen Mindestlohn für eine Branche festlegt.
Rechtskräftig von 01.01.2011 bis 31.12.2025