Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Die Belästigung am Arbeitsplatz sowie Wörter, Gesten oder erniedrigende Handlungen verstossen gegen das gültige Recht; diese werden vom Gesetz verboten.
Die sexuelle Belästigung kann verschiedene Formen annehmen:
- anzügliche Bemerkungen und sexistische « Scherze »
- physische Kontakte und aufdringliche Berührungen
- Annäherungs- und Druckversuche, um sexuelle Vorzüge zu erhalten, welche oft mit Vorteilsversprechungen oder Strafdrohungen verbunden sind.
Sowohl das eidgenössische Arbeitsgesetz als auch das Bundesgesetz über die Gleichstellung schreiben dem Arbeitsgeber vor, gegen die sexuelle Belästigung Präventivmassnahmen zu ergreifen.
Falls Sie der Ansicht sind, das Opfer sexueller Belästigung zu sein, reden Sie darüber und versuchen Sie, zuerst innerhalb der Firma eine Lösung zu finden. Falls intern keine Lösung gefunden werden kann, haben Sie die Möglichkeit, bei der kantonalen Schlichtungskommission für Streitigkeiten nach dem Bundesgesetz über die Gleichstellung Klage einzureichen.
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- Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz - Ratgeber Arbeitnehmer.pdf (Download)
- Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz - Ratgeber Arbeitgeber.pdf (Download)
- Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz - Verfahren (nur FR vorhanden).pdf (Download)
- Film "Handeln, um zu verhindern - Sexuelle Belästigung in Unternehmen“ (nur auf FR vorhanden) (Externer Link)
Links
- Nein ist Nein ! Informations-Webseite über die sexuelle Belästigung (nur FR vorhanden) (Externer Link)
- Kantonales Amt für Gleichstellung und Familie (Externer Link)
- OHG Empfänger (Externer Link)
- Sexuelle Belästigung - SECO (Externer Link)
- Informationen vom Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG (Externer Link)
- Rechtsprechung des Bundesgerichts betreffend sexuelle Belästigung (nur FR vorhanden) (Externer Link)