Mutterschutz
Die schwangere Frau und die stillende Mutter profitieren von besonderen Schutzbestimmungen in den folgenden Bereichen:
- Schutz vor Entlassungen (Art. 336c Abs. 1 lit. c OR)
- Anrecht, die Arbeit jederzeit zu verlassen
- Begrenzte Arbeitszeit
- Zusätzliche Pausen
- Begrenzte Arbeitszeit stehend
- Verbot bestimmter, besonders mühsamer Arbeiten
- Schutz vor bestimmten physikalischen und chemischen Belastungen (Risikoanalyse , gemäss der Verordnung des WBF über gefährliche und beschwerliche Arbeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft (Mutterschutzverordnung vom 20. März 2001 OPROMA RS 822.111.52).
- Stillen während der Arbeitszeit
Diese Schutzbestimmungen ergeben sich aus den Artikeln 35 bis 35b ArG und 60 bis 66 ArGV 1.