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NORMALARBEITSVERTRAG FÜR DAS PERSONAL DER LUFTSEILBAHNEN, SESSELBAHNEN, SKILIFTE UND ÄHNLICHER BETRIEBE
Luftseilbahnen, Sesselbahnen, Skilifte und Ähnlicher Betriebe
Rechtskräftig von 01.01.2023 bis 31.05.2027
SGS 221.605 - Beschluss über den Erlass eines Normalarbeitsvertrags mit zwingenden Mindestlöhnen für das Personal von Seilbahnen, Sesselliften, Skiliften und ähnlichen Betrieben - Kanton Wallis - Erlass-Sammlung (vs.ch)
(Externer Link)
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