Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Es gibt zwei Arten von Grundbuchauszügen :
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Einfacher öffentlicher Grundbuchauszug
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Vollständiger Grundbuchauszug
Für die Bestellung eines Grundbuchauszuges steht Ihnen ein Formular zur Verfügung : Grundbuchauszug.
Gegenwärtig befindet sich die Dienststelle für Grundbuchwesen in einer Phase des digitalen Wandels. Während der Grossteil der Liegenschaftsdaten im Grundbuchamt verwaltet wird, ist bei Gemeinden, deren Daten vom Katasteramt verwaltet werden, der jeweilige Registerhalter für die Ausstellung des Auszugs und der dazugehörigen Rechnung verantwortlich. In diesem Fall besteht der Auszug aus zwei Dokumenten:
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Dem Katasterauszug (wird vom Registerhalter zusammen mit der Rechnung des Katasteramtes übermittelt).
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Dem Lastenverzeichnis des Grundbuchs.
Für die Ausstellung von Situationsplänen ist das Grundbuchamt nicht zuständig.
Um eine Vermessung durchzuführen oder Ihr Baugesuch zu vervollständigen, ist ein amtlicher Situationsplan eines Geometers erforderlich. Liste der kantonalen Geometer: Amtliche Geometer
Falls Sie einen Übersichtsplan benötigen, finden Sie diesen auf sitonline.vs.ch. Sie können einen Screenshot/Ausdruck des gewünschten Gebietes erstellen.
Die DGB teilt nur das Erfassungsdatum im Tegebuch mit. Sollten Ergänzungen erforderlich sein, wird ein Antrag direkt an den Urkundenbesitzer gerichtet (z. B. an den Notar für einen Antrag in Form einer öffentlichen Urkunde). Nachdem die Unterlagen bearbeitet wurden, werden diese an den Besitzer zurückgesendet.
Nachfolgend finden Sie eine unvollständige Liste der Dokumente, die für bestimmte Anmeldungen vorzulegen sind (z. B. Anmerkung Verwalter, Erbteilung/Erbgang der Erbengemeinschaft, Löschung eines Grundpfandrechts): Vereinfachte Liste der vorzulegenden Dokumente.