Interne Weiterbildung beim Staat Wallis

Als guter Arbeitgeber hilft der Staat Wallis seinen Mitarbeitenden die beruflichen Kompetenzen zu entwickeln und vertiefen.

Alle Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung, der Walliser Gemeinden und und der extern zugelassenen Institutionen haben die Möglichkeit, an internen Weiterbildungen teilzunehmen, die von der Dienststelle für Personalmanagement (DPM) und der Kantonalen Dienststelle für Informatik (KDI) organisiert werden.

Das Kursangebot wird jährlich erstellt und bietet Kurse in den Bereichen Fachkompetenzen, Methodenkompetenzen, Sozialkompetenzen, Persönlichkeitskompetenzen, Führungskompetenzen sowie Sprachkompetenzen an. 

Allgemeine Kursinformation beim Staat Wallis

Sie finden eine Übersicht aller Kurse unter: Weiterbildungsangebot.

Jeden Herbst wird das jährliche Weiterbildungsangebot per E-Mail an alle interessierten Personen (kantonale Verwaltung, Walliser Gemeinden,und extern zugelassene Institutionen) gesendet.

Bevor Sie sich für einen Kurs entscheiden, ist es wichtig, dass Sie sich bewusst werden, welche Kompetenzen mit Hilfe eines Kurses und in Einklang mit Ihren Jahreszielen erweitert oder erreicht werden sollen. Ihr/e Vorgesetzte/r kann Ihnen bestimmt in einem persönlichen Gespräch bei der Auswahl des richtigen Kurses behilflich sein.

Um sich einen Überblick über die Kompetenzen zu verschaffen, die in den verschiedenen Kursen vermittelt werden, steht Ihnen ein Kompetenznavigator zur Verfügung. Mithilfe dieses Navigators können Sie die Kurse finden, die Ihren Bedürfnissen entsprechen und den Mehrwert der Kurse vergleichen, bevor Sie sich entscheiden.

Unser Angebot wendet sich hauptsächlich an alle Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung (Angestellte, Lernende, Praktikanten und halbgeschützte Beschäftigte) sowie an die Mitarbeitenden der Walliser Gemeinden und extern zugelassenen Institutionen. Jährlich haben die Mitarbeitenden, die zum Teilnehmerkreis gehören, die Möglichkeit diverse Kurstage zu belegen, welche durch den Vorgesetzten (direkte/r Vorgesetzte/r oder Dienstchef/in) gemäss dem Bedürfnis und der Dringlichkeit genehmigt werden.

Die Kursteilnahme ist mit der/m Vorgesetzten zu besprechen und seine Einwilligung einzuholen. Anschliessend sind die vollständig ausgefüllten Anmeldeformulare bis spätestens am 31. Dezember jedes Jahres an die Dienststelle für Personalmanagement (dpm-ausbildung@admin.vs.ch) oder bei Informatikkursen an die kantonale Dienststelle für Informatik (SCI-FormationsIT@admin.vs.ch) zu senden.

Für die Informatikkurse werden die Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung gebeten, sich direkt über ServiceNow anzumelden: Informatik-Weiterbildung - Staat Wallis

Die Anmeldungen werden gemäss den Eingangsdaten berücksichtigt.

Da die Teilnehmerzahl der Kurse beschränkt ist, bitten wir Sie, sich so rasch wie möglich einzuschreiben. Es gibt verschiedene Anmeldeformulare je nach Ihrem Status oder des ausgewählten Kurses:

  • Anmeldeformular DPM (allgemeine Weiterbildung)
  • Anmeldeformular allgemeine Weiterbildung für Walliser Gemeinden und extern zugelassene Institutionen
  • Anmeldeformular Informatik-Weiterbildung für Walliser Gemeinden und extern zugelassene Institutionen 
  • Anmeldeformular für Pensionierungsvorbereitungskurse
  • Anmeldeformular für Sprachkompetenzen

Selbstverständlich! Sie können sich während dem ganzen Jahr anmelden, sofern es noch freie Plätze hat. Auf unserer Webseite sehen Sie jederzeit bei welchem Kurs es noch freie Plätz hat.

Kann die Weiterbildung organisiert werden, verschickt die DPM direkt eine Outlook-Einladung mit den genauen Zeitangaben sowie Kursort. 

Die Kurse finden in der Regel von 8.15 Uhr bis 17.00 Uhr statt. Es kann jedoch zu Abweichungen kommen. Bitte entnehmen Sie die entsprechenden Kurszeiten der Outlook-Einladung.

Bei ganz- und mehrtägigen Kursen wird im Sinne der Gruppendynamik empfohlen, das Mittagessen gemeinsam mit dem/der Kursleiter/in sowie den anderen Teilnehmenden einzunehmen. 

Für die gesamte kantonale Verwaltung entspricht ein Weiterbildungstag 8.40 Stunden (industrielle Stunden), ein halber Tag 4.20 Stunden (industrielle Stunden), unabhängig vom Beschäftigungsgrad des Mitarbeitenden. 

Der/Die Dienstchef/in ist verantwortlich, die Anzahl der Weiterbildungstage festzulegen, die pro Jahr während der Arbeitszeit absolviert werden dürfen.

In der Regel finden die Kurse im Grundbuchamt, Nordstrasse 20, in Brig, im Landwirtschaftszentrum in Visp oder im Ausbildungszentrum, Rue des Cèdres 5, in Sitten statt. Falls ein Kurs an einem anderen Ort stattfinden sollte, wird dies in der Einladung notiert. 

Die Anfahrtspläne sind unter der Rubrik "Kursorte - Anfahrtspläne" verfügbar.

Weil keine expliziten Parkplätze an den Kursorten zur Verfügung stehen, empfehlen wir Ihnen, die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen. Andernfalls bitten wir Sie, die öffentlichen Parkplätze zu benutzen (Rhonesand, Planta, Manor, la Cible, usw.).

Entsprechend dem Spesenreglement vom 24. Juni 2010 werden die Reisespesen der Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung ab dem üblichen Arbeitsort oder ab dem Wohnort, wenn dieser näher beim Zielort liegt, vergütet. Bei Vorweisen des Parkbelegs werden diese Spesen übernommen. 

Die Staatspersonal kann kostenlos an den internen Weiterbildungen teilnehmen.

Für die Mitarbeitenden der Walliser Gemeinden und der extern zugelassenen Institutionen wird ein Kurstag mit Fr. 280.- und ein halber Tag mit Fr. 140.- verrechnet. In diesem Tarif enthalten sind die Teilnahme am Kurs sowie die benötigten Unterlagen. Die persönlichen Kosten gehen zu Lasten der Teilnehmenden. 

Die Gamelearn-Lizenzen werden mit 280.- Fr. pro Person in Rechnung gestellt. 

Wir bitten Sie, den kompletten Kurs zu besuchen. Im Falle einer Abwesenheit bitten wir Sie die Dienststelle für Personalmanagement (dpm-ausbildung@admin.vs.ch) oder die kantonale Dienststelle für Informatik (KDI-ITAusbildungen@admin.vs.ch) zu benachrichtigen.

Im Falle der Abmeldung oder einer Nichtteilnahme an einem Kurs müssen die Abmeldungen, schriftlich und auf dem Dienstweg, an die DPM gerichtet werden.  Bei einer Abmeldung werden die entstehenden Kosten nach folgenden Modalitäten verrechnet:

  • Abmeldung bis 60 Tage vor Beginn des Kurses: 25% des Kurspreises
  • Abmeldung bis 21 Tage vor Beginn des Kurses: 50% des Kurspreises
  • Abmeldung ab dem 20. Tag vor Beginn des Kurses: 100% des Kurspreises

Bei der Verrechnung der Kurskosten wird der Grund der Abmeldung nicht berücksichtigt. Die Kosten werden der Dienststelle/Gemeinde/externe Institution, welcher der Mitarbeitende angehört, in Rechnung gestellt. Der Mitarbeitende kann sich durch eine Kollegin oder einen Kollegen ersetzen lassen, sofern die Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt sind. In diesem Fall werden selbstverständlich keine Gebühren verrechnet.

Sprachkurse

Für die Mitarbeitenden der Kantonsverwaltung werden ab der vierten (Inlingua) begründeten oder unbegründeten Abwesenheit, d.h. einer Teilnahme von weniger als 80%, Kosten im Verhältnis zum Total der Absenzen der entsprechenden Rubrik der Dienststelle belastet.

Jeder Teilnehmende, der einen Kurs vollständig absolviert hat, erhält eine Kursbestätigung.

Falls Sie bereits an einem internen Weiterbildungskurs teilgenommen haben, bitten wir Sie für den besuchten Kurs den Feedbackfragebogen online auszufüllen. Dies erlaubt uns eine stetige Verbesserung unseres Aus- und Weiterbildungsangebotes.

Hier gelangen Sie zur Kursbewertung.