Arbeitsplan und Ferien
In den beigefügten Dokumenten finden Sie den aktuellen Arbeitsplan der Walliser Kantonsverwaltung.
Die 9 kantonalen Feiertage sind:
- Neujahr
- St. Joseph
- Auffahrt
- Fronleichnam
- Nationalfeiertag
- Maria Himmelfahrt
- Allerheiligen
- Maria unbefleckte Empfängnis
- Weihnachten
Bei der Kantonsverwaltung gelten folgende Ferienregelungen:
- 25 Tage bis zum 44. Lebensjahr
- 27 Tage vom 45. bis zum 49. Lebensjahr
- 30 Tage ab dem 50. Lebensjahr
- 32 Tage ab dem 57. oder 55. Lebensjahr (5 Jahre vor der Pensionierung gemäss der Pensionskassenkategorie)
Die Kantonsverwaltung gewährt seinen Mitarbeitenden verschiedene Sonderurlaube:
Mutterschaftsurlaub
Die Walliser Kantonsverwaltung gewährt ihren Mitarbeitenden einen Mutterschaftsurlaub von 16 Wochen, wenn anschliessend die Arbeitstätigkeit wieder aufgenommen wird.
Adoption eines Kindes
Bei der Adoption eines Kindes gewährt die Kantonsverwaltung einen Urlaub von ¾ des Mutterschaftsurlaubs. Dies sind 12 Wochen.
Urlaub des anderen Elternteils
10 Arbeitstage
Elternurlaub
Alle Angestellten haben die Möglichkeit, einen unbezahlten Elternurlaub zu beziehen (maximal 10 Tage/Jahr), um phasenweise mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen zu können, z.B. während den Schulferien.
Todesfall
Bei einem Todesfall sind die Anzahl freie Arbeitstage auf den Verwandtschaftsgrad abgestimmt.
Krankheit oder Unfall eines Angehörigen
Bei Krankheit und Unfall eines nahen Verwandten ist der Dienstchef ermächtigt einen Urlaub von maximal 5 Arbeitstagen pro Vorfall zu gewähren. Die Dauer des Urlaubs ist von der Schwere des Unfalls oder der Krankheit abhängig.
Andere Sondurlaube sind möglich bei Hochzeit, wechsel des Hauptwohnsitzes, usw.
Kontakt
Dienststelle für Personalmanagement
Adresse Place St-Théodule 151950 Sion
Telefon 027 606 27 50
Link Personenverzeichnis
@ E-Mail Adresse srh@admin.vs.ch
08:00 - 12:00 Uhr / 13:30 - 17:00 Uhr
Vortag Feiertag:
offen bis 16:00 Uhr