Arbeitsplan und Ferien

In den beigefügten Dokumenten finden Sie den aktuellen Arbeitsplan der Walliser Kantonsverwaltung.

Die 9 kantonalen Feiertage sind:

  • Neujahr
  • St. Joseph
  • Auffahrt
  • Fronleichnam
  • Nationalfeiertag
  • Maria Himmelfahrt
  • Allerheiligen
  • Maria unbefleckte Empfängnis
  • Weihnachten

Bei der Kantonsverwaltung gelten folgende Ferienregelungen:

  • 25 Tage bis zum 44. Lebensjahr
  • 27 Tage vom 45. bis zum 49. Lebensjahr
  • 30 Tage ab dem 50. Lebensjahr
  • 32 Tage ab dem 57. oder 55. Lebensjahr (5 Jahre vor der Pensionierung gemäss der Pensionskassenkategorie)

Die Kantonsverwaltung gewährt seinen Mitarbeitenden verschiedene Sonderurlaube:

Mutterschaftsurlaub

Die Walliser Kantonsverwaltung gewährt ihren Mitarbeitenden einen Mutterschaftsurlaub von 16 Wochen, wenn anschliessend die Arbeitstätigkeit wieder aufgenommen wird.

Adoption eines Kindes

Bei der Adoption eines Kindes gewährt die Kantonsverwaltung einen Urlaub von ¾ des Mutterschaftsurlaubs. Dies sind 12 Wochen.

Urlaub des anderen Elternteils

10 Arbeitstage

Elternurlaub

Alle Angestellten haben die Möglichkeit, einen unbezahlten Elternurlaub zu beziehen (maximal 10 Tage/Jahr), um phasenweise mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen zu können, z.B. während den Schulferien.

Todesfall

Bei einem Todesfall sind die Anzahl freie Arbeitstage auf den Verwandtschaftsgrad abgestimmt.

Krankheit oder Unfall eines Angehörigen

Bei Krankheit und Unfall eines nahen Verwandten ist der Dienstchef ermächtigt einen Urlaub von maximal 5 Arbeitstagen pro Vorfall zu gewähren. Die Dauer des Urlaubs ist von der Schwere des Unfalls oder der Krankheit abhängig.

Andere Sondurlaube sind möglich bei Hochzeit, wechsel des Hauptwohnsitzes, usw.

Kontakt

Dienststelle für Personalmanagement

Adresse
Place St-Théodule 15
1950 Sion

Telefon 027 606 27 50
Link Personenverzeichnis
@ E-Mail Adresse srh@admin.vs.ch
Öffnungzeiten Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr / 13:30 - 17:00 Uhr
Vortag Feiertag:
offen bis 16:00 Uhr