KONTAKT
Dienststelle für Gesundheitswesen
Adresse KantonsarztamtAvenue de la Gare 23
1950 Sitten
Telefon 027 606 49 00
@ E-Mail Adresse SSP-autorisationpratique@admin.vs.ch
IM WALLIS AUSÜBEN
➤ Certificate of good standing
➤ Eine zeitlich begrenzte Tätigkeit anmelden (90 Tage)
➤ Meldung eines Arzneimittels nach eigener Formel
BETÄUBUNGSMITTEL
➤ Empfangsbestätigungsformular zur Betäubungsmittelvernichtung
➤ Lagerbestand Betäubungsmittel
Inventaire des stupéfiants
➤ Empfangsbestätigungsformular zur Betäubungsmittelvernichtung
SUBSTITUTIONSBEHANDLUNG VON OPIOIDABHÄNGIGEN PERSONEN
➤ Neue Behandlung, Verlängerung oder Beendigung von Substitutionsbehandlung: Plattform OAT-online
➤ Für weitere Informationen: pharmacien-cantonal@admin.vs.ch
➤ Siehe dazu : Sucht Wallis
DOKUMENTE
- Richtlinien zur Opioidagonistentherapie (OAT) (Download)
- Mehrparteientherapievertrag für die Substitutionsbehandlung opiatabhängiger Personen (Download)
- Patienteninformation über die Verlängerung der Substitutionsbewilligung (Download)
- Betäubungsmittelkontrolle (Methadon) (Download)
- Betäubungsmittelkontrolle (Buprenorphin) (Download)
- Betäubungsmittelkontrolle Morphin (Sevre-long) (Download)
- Betäubungsmittelkontrolle L-Polamidon (Download)
IMPFUNG IN DER APOTHEKE
Die Impfung in der Apotheke ist für Personen ab 16 Jahren erlaubt, die gesund sind und nicht regelmässig einen Arzt aufsuchen. Zugelassen sind die Impfstoffe gegen Grippe, Zeckenenzephalitis (FSME) und Covid-19.
Jeder Apotheker, der über den FPH in Impfen und Blutentnahme verfügt und geeignete Räumlichkeiten hat, darf impfen (der FPH Impfung und Blutentnahme muss im MedReg eingetragen sein). Apotheker, die ihr Studium ab 2022 abgeschlossen haben, dürfen ohne FPH Impfung und Blutentnahme impfen, da sie während ihres Studiums entsprechend ausgebildet werden.
Die Impfung muss in einem separaten, schalldichten und isolierten Raum stattfinden und strenge hygienische Bedingungen erfüllen. Sie wird ohne ärztliche Verschreibung durchgeführt. Vor der Injektion vergewissert sich der Apotheker, dass die Person kein bekanntes Risiko für Komplikationen durch die Impfung hat. Wenn Zweifel bestehen, verweist er die Person an einen Arzt. Die Impfung durch Apotheker kann nicht der obligatorischen Krankenversicherung verrechnet werden.