IMPFUNG IN DER APOTHEKE

Die Impfung in der Apotheke ist für Personen ab 16 Jahren erlaubt, die gesund sind und nicht regelmässig einen Arzt aufsuchen. Zugelassen sind die Impfstoffe gegen Grippe, Zeckenenzephalitis (FSME) und Covid-19.

Jeder Apotheker, der über den FPH in Impfen und Blutentnahme verfügt und geeignete Räumlichkeiten hat, darf impfen (der FPH Impfung und Blutentnahme muss im MedReg eingetragen sein). Apotheker, die ihr Studium ab 2022 abgeschlossen haben, dürfen ohne FPH Impfung und Blutentnahme impfen, da sie während ihres Studiums entsprechend ausgebildet werden.

Die Impfung muss in einem separaten, schalldichten und isolierten Raum stattfinden und strenge hygienische Bedingungen erfüllen. Sie wird ohne ärztliche Verschreibung durchgeführt. Vor der Injektion vergewissert sich der Apotheker, dass die Person kein bekanntes Risiko für Komplikationen durch die Impfung hat. Wenn Zweifel bestehen, verweist er die Person an einen Arzt. Die Impfung durch Apotheker kann nicht der obligatorischen Krankenversicherung verrechnet werden.