Die folgenden Informationen richten sich an Patienten. Wenn Sie eine Gesundheitsfachperson sind, klicken Sie hier.
1. Was ist das EPD?
Das elektronische Patientendossier (EPD) ist eine sichere digitale Sammlung, in der Ihrer Gesundheitsdaten abgelegt werden. Sie und die von Ihnen bestimmten Gesundheitsfachpersonen können jederzeit über das Internet darauf zugreifen und es somit immer und überall nutzen. Das EPD enthält nützliche Dokumente wie Diagnosen, Vorerkrankungen, Spitalberichte, Laborergebnisse, Patientenverfügungen usw. So wird Ihre Behandlung durch eine optimierte Informationsweitergabe verbessert.
Ihr EPD gehört Ihnen, ist kostenlos und äussert sicher.
Andere Filme stellen die Merkmale des EPD detaillierter vor.
2. Warum sollte man ein EPD eröffnen?
Das EPD ist:
- praktisch, Sie und Ihre Gesundheitsdienstleister greifen immer und überall darauf zu;
- nützlich, der Austausch von Gesundheitsdaten mit allen Gesundheitsfachpersonen ist einfacher, sie stehen zum Beispiel bei einem gesundheitlichen Notfall sofort zur Verfügung;
- kostenlos;
- sicher, maximaler Datenschutz und maximale Datensicherheit: Zwei-Faktor-Verbindung, Zertifizierung der Anbieter nach gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien, Speichern aller Zugriffe in einer jederzeit zugänglichen Historie;
- Ihr Eigentum, Sie verwalten das EPD, also entscheiden Sie darüber, wer auf welche Informationen Zugriff hat.
3. Wie eröffnet man sein EPD?
Wer in der Schweiz wohnt und versichert ist, kann ein EPD eröffnen und angeben, welche Fachpersonen es einsehen können.
Um sicher auf Ihr EPD zuzugreifen, brauchen Sie ein zertifiziertes elektronisches Identifikationsmittel (EIM), das heisst, ein sicheres Login. Das der Bevölkerung vom Kanton Wallis kostenlos angebotene EIM ist die SwissID.
Die Eröffnung eines EPD erfolgt in drei Phasen wie unten beschrieben. Diese können in einem EPD-Büro oder online durchgeführt werden.
Zuvor müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:
4. gültige E-Mail-Adresse und Handynummer haben.
Phase 1 von 3: Ihre zertifizierte SwissID erhalten
Die SwissID ist für Walliser Bürger kostenlos.
Starten Sie den Erhaltsprozess (online oder vor Ort) von der Seite SwissID-Wallis: https://swissid.epd-vs.ch.
Phase 2 von 3: Ihr EPD eröffnen
Dann müssen Sie zur Eröffnung des EPD eine Einverständniserklärung unterschreiben (Ihr Vor- und Nachname müssen mit Ihrem Personalausweis übereinstimmen). Dafür müssen Sie die Informationen und Bedingungen für die Nutzung des EPD zur Kenntnis nehmen (PDF-Dokument Patienteninformation EPD).
Um Ihr persönliches EPD zu eröffnen, haben Sie zwei Möglichkeiten:
1. online für sich auf mein.epd-vs.ch oder für andere auf sein.epd-vs.ch.
2. vor Ort indem Sie in einem EPD-Büro einen Termin vereinbaren. Haben Sie bei Ihrem Termin Ihre AHV-Nummer und ein gültiges schweizerisches Ausweisdokument (Identitätskarte, Pass oder Aufenthaltstitel) zur Hand.
Die Eröffnung eines EPD ist kostenlos.
Ab 16 Jahren ist es möglich, ein EPD ohne Anwesenheit eines Vertreters zu eröffnen.
Phase 3 von 3: Ihre SwissID mit Ihrem EPD verbinden
Sobald Ihr EPD eröffnet ist, erhalten Sie vorläufige Login-Daten sowie Anweisungen, mit denen Sie beim ersten Login Ihre SwissID mit ihrem EPD verbinden können.
4. Wie eröffnet man ein EPD für einen Dritten?
Personen, die ihr eigenes Dossier nicht selbst verwalten wollen, Kinder und Patienten mit Vormundschaft oder Beistandschaft in medizinischen Fragen können einen Vertreter haben, der das Dossier an ihrer statt erstellt und verwaltet. Die Eröffnung eines EPD für einen Dritten erfolgt nach dem gleichen Verfahren wie oben im Kapitel 3 angegeben, nur, dass das EIM dem Vertreter zugeordnet ist und nicht der vom EPD betreffenden Person.
Je nach Fall sind vom Vertreter zum Nachweis des Vertretungsverhältnisses folgende Dokumente vorzuweisen:
- für Kinder unter 12 Jahren braucht es ein Nachweis der Abstammung (Kopie des Familienbüchleins oder der Geburtsurkunde);
- für Kinder zwischen 12 und 16 Jahren braucht es eine Kopie des Familienbüchleins oder der Geburtsurkunde. Die Einverständniserklärung zur Eröffnung des EPD muss vom Kind mitunterzeichnet werden;
- für Menschen über 16 Jahren, die urteilsfähig sind, braucht es eine vom EPD-Inhaber unterzeichnete Vollmacht;
- für Menschen ab 16 Jahren, die urteilsunfähig sind, muss der Vormund/Beistand eine behördlich angeordnete Vertretungsbescheinigung (Vormundschaft, Beistandschaft) erbringen.
5. Wer ist CARA ?
Das Wallis setzt sich seit einigen Jahren für die Digitalisierung der Gesundheit ein. Es hat sich nun mit vier anderen Kantonen (Freiburg, Genf, Jura und Waadt) im interkantonalen nicht gewinnorientierten Verband CARA zusammengeschlossen. Dieser Verband dient auf seinem Gebiet als einheitliche Stammgemeinschaft für das EPD im Sinne des Gesetzes für die gesamte Bevölkerung und alle Akteure des Gesundheitswesens. In diesem Rahmen stellt CARA eine gemeinsame EPD-Plattform bereit.
Sie wird von den Mitgliedskantonen finanziert und vom Bund unterstützt.
CARA betreibt die EPD-Plattform, den Unterstützungsdienst sowie die Verwaltung der Patienten und Akteure des Gesundheitswesens und den Anschluss der Gesundheitsfachpersonen und -institutionen. Alle nützlichen Informationen finden Sie auch auf der Website (www.cara.ch).
6. Wie werden Ihre Daten geschützt?
Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) schreibt einen maximalen Schutz der Daten und Dokumente vor, die im EPD abgelegt und verarbeitet werden. Dieser wird durch mehrere Massnahmen gewährleistet (Artikel 7, 9 und 11).
Weitere Informationen zur Sicherheit des EPD
Die Gemeinschaften wie CARA, die das EPD anbieten, müssen von einer anerkannten Stelle zertifiziert sein, die ihrerseits offiziell zugelassen sein muss. Diese Zertifizierung muss alle 3 Jahre erneuert werden.
Die Gemeinschaft CARA ist seit April 2021 zertifiziert: www.dossierpatient.ch/de/cara
Um auf das EPD zuzugreifen, müssen die Nutzer (Patienten und Gesundheitsfachpersonen) ein elektronisches Identifikationsmittel (EIM) mit zwei Faktoren verwenden. Auch das EIM ist zertifiziert. Das EIM ist kostenlos und garantiert Ihnen einen eindeutigen Zugriff auf Ihr EPD.
Ausserdem wird die Sicherheit Ihrer Gesundheitsinformationen durch die von Ihnen oder gegebenenfalls Ihrem Vertreter erteilten Zugriffsrechte gewährleistet. Sie können einerseits einzeln auswählen, welche Gesundheitsfachpersonen oder -institutionen auf Ihr EPD zugreifen können, und andererseits die Vertraulichkeitsstufe jedes Dokuments festlegen. Diese Zugriffsrechte können Sie jederzeit ändern.
Weitere Informationen zum Zugriff auf das EPD
Es ist zu beachten, dass nur Sie selbst, Ihr möglicher Vertreter und die von Ihnen autorisierten Gesundheitsfachpersonen Zugriff auf Ihr EPD haben, dessen Eigentümer Sie sind. Versicherungen, Behörden und Arbeitgeber haben hingegen keinen Zugriff auf das EPD und dürfen es nicht nutzen.
Weitere Informationen zur Datensicherheit
7. EPD-Büros
Spital BRIG | Spital VISP | Spital SITTEN | Spital MARTINACH | Spital Riviera-Chablais, RENNAZ |
ODER 027 604 39 00 anrufen |
ODER 027 604 39 00 anrufen |
ODER 027 603 80 31 anrufen |
ODER 027 603 99 28 anrufen |
ODER 079 873 76 88 anrufen |
Überlandstrasse 14, |
Pflanzettastrasse 8, |
Avenue Grand-Champsec 80, |
Avenue de la Fusion 27, |
Route du Vieux Séquoia 20, |
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Nach dem Haupteingang, gegenüber der Rezeption | Nach dem Haupteingang und dem Empfang | Nach dem Haupteingang, rechts vom Empfang |
Nach dem Haupteingang, im Untergeschoss rechts von der Cafeteria. Bodenmarkierungen folgen |
Nach dem Haupteingang, links vom Empfang |
8. Kontakt
Dienststelle für Gesundheitswesen
Team eHealth Wallis
Adresse avenue de la Gare 231950 Sitten
eHealth-Projektmanager
Stanislas Veuthey
@ E-Mail Adresse stanislas.veuthey@admin.vs.chTelefon 027 606 49 27