Interkommunaler Finanzausgleich
Der interkommunale Finanzausgleich hat zum Ziel, die Ungleichheiten, die aus den unterschiedlichen Ressourcen und Lasten der Munizipalgemeinden entstehen, auszugleichen und deren Solidarität zu stärken.
Alle Ursachen, die zu finanziellen Disparitäten zwischen den Gemeinden führen, berechtigen keine Ausgleichsmassnahmen. Folglich würden Disparitäten, die aufgrund lokaler Entscheidungen oder durch erhöhte Kosten im Zusammenhang mit Ineffizienz bei der Ausführung von Ausgaben entstehen, nicht zum Ausgleich berechtigen.
Der Finanzausgleich im engeren Sinn, trägt dazu bei, dass die Disparitäten, die durch ein ungenügendes Ressourcenpotential oder durch Mehrkosten aufgrund ungünstiger exogener Faktoren entstehen, ausgeglichen werden, d.h. Faktoren, auf welche die Gemeinden, keinen Einfluss haben.
Es ist wichtig hervorzuheben, dass der Ausgleich nicht für andere als die oben genannten Ziele dienen soll. Zum Beispiel, um gewisse Vorstellungen zu widersprechen, hat der Ausgleich weder zum Ziel in erster Linie den Gemeinden mit finanziellen Schwierigkeiten zu helfen, weder noch gewisse Gemeinden zu einer Fusion zu zwingen.
Die Rechtsgrundlagen die mit dem interkommunalen Finanzausgleich verbunden sind, sind das Gesetz vom 15. September 2011 über den interkommunalen Finanzausgleiche (GIFA) und die Verordnung vom 21. Dezember 2011 über den interkommunalen Finanzausgleich (VIFA). Sie sind am 1.Januar 2012, im Rahmen der Ausführung der NFA II, in Kraft getreten.