Umsetzung

Die Umsetzung dieser Strategie erfolgt in zwei aufeinanderfolgenden Vierjahreszyklen. Während in den ersten vier Jahren die Validierung und Umsetzung der Rahmenbedingungen im Fokus stehen, sollen die folgenden vier Jahre einen effektiven und nachhaltigen Übergang zu einer breiten Palette an digitalen Dienstleistungen ermöglichen.

Die erste Phase (2023-2026) dient dazu, die Rahmenbedingungen zu validieren und die technische und funktionale Infrastruktur zu schaffen. Diese dient als Grundlage für den Einsatz umfangreicher neuer digitaler Dienstleistungen, ausgerichtet auf alle strategischen Ziele und gemäss geltenden Grundsätzen. Dieser erste Zyklus baut auf sechs Säulen auf:

 

  • • Schaffung der gesetzlichen Grundlage für die digitalen Dienste der Walliser Behörden und falls nötig Anpassung der bestehenden allgemeinen[1] oder spezifischen[2] Gesetzesgrundlagen;
  • Einsetzung einer Governance, einer Organisationsstruktur und der notwendigen Modalitäten für die Steuerung der Strategie;
  • Sicherstellung der Finanzierung und der Ressourcen, welche für die Umsetzung der Strategie erforderlich sind, z. B. durch Rahmenkredite oder durch einen Fonds;
  • Bereitstellung von Basisdiensten und Einführung der im Implementierungsplan genannten gemeinsamen Leistungen;
  • Identifizierung und Mobilisierung der Akteure, welche zur Unterstützung oder Betreuung der Digitalisierung beitragen können; und
  • Ermöglichung einer systematischen Nutzung gemeinsamer Register.

 

Aufbauend auf dieser Grundlage ermöglicht der zweite Zyklus (2027-2030) anschliessend die breite Einführung, Verstärkung und dauerhafte Nutzung der digitalen Dienstleistungen. Die Ziele sind wie folgt definiert:

  • Erweiterung des Leistungsangebots gemeinsamer sowie behördenspezifischer Dienstleistungen über das einheitliche Portal;
  • Unterstützung einer systematischen Öffnung und Wiederverwendung der Daten;
  • die Festlegung von Verwaltungs- und Bewertungsindikatoren für digitale Dienstleistungen (z. B. Nutzungsrate, Qualität und Effizienz oder Akzeptanz bei den Nutzern) und falls notwendig die Einleitung von Korrekturmassnahmen;
  • die Werbung für digitale Leistungen bei allen Interessensgruppen und Einrichtung von Begleitmassnahmen; und,
  • Monitoring der alten Technologie und Identifizierung neuer Basisdienste, die in diesem Zusammenhang entstehen können; ggf. Anpassung der Rechtsgrundlagen sowie der bestehenden technischen und funktionalen Grundlagen.

Die Einführung dieser Strategie erfolgt im Rahmen des Implementierungsplan. Dieser wird in regelmässigen Abständen überprüft und enthält alle Leistungen und Massnahmen, die zur Umsetzung der Strategie durchgeführt werden müssen.


[1] Zum Beispiel das Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) oder das Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und die Archivierung (GIDA)
[2] Insbesondere das Gesetz über die Referenzdatenbanken und die Harmonisierung der Personen, Betriebs-, Unternehmens-, Gebäude- und Wohnungsregister (GRDB)