
Die Zivilgerichtsbarkeit wird durch die Gemeinderichter, die neun Bezirksgerichte und das Kantonsgericht ausgeübt.
Der Grosse Rat wählt und vereidigt die fünfzehn Kantonsrichter.
Die Justizkommission des Parlaments übt die Oberaufsicht über die Gerichte aus.
- Oberwallis - deutsche Sprache:
- Bezirksgericht Brig - Östlich Raron - Goms
- Bezirksgericht Visp
- Bezirksgericht Leuk & Westlich-Raron
- Mittel- und Unterwallis - französische Sprache:
- Bezirksgericht Siders
- Bezirksgericht Sitten
- Bezirksgericht Hérens und Conthey
- Bezirksgericht Martigny und St-Maurice
- Bezirksgericht Entremont
- Tribunal du district de Monthey
In Strafsachen wird die Gerechtigkeit von den neun Bezirksgerichten, den drei Kreisgerichten, , dem Zwangsmaßnahmengericht und dem Straf- und Massnahmenvollzugsgericht sowie dem Jugendgericht und dem Kantonsgericht ausgeübt.
- Oberwallis
- Mittelwallis
- Unterwallis

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird von der öffentlichrechtlichen Abteilung des Kantonsgerichts ausgeübt, die als Beschwerdeinstanz Verwaltungsgerichtsbeschwerden gegen letztinstanzliche Verfügungen der Verwaltungsbehörden des Kantons und der Gemeinden sowie der öffentlichrechtlichen Körperschaften und Anstalten beurteilt.