Fall Dominique Giroud, Verrechnungssteuer, kantonale und kommunale Steuern
Entscheid des Bezirksgerichts Sitten
Mit Urteil vom 11. Oktober 2018 hat das Bezirksgericht Sitten Dominique Giroud wegen Leistungs- und Abgabebetrug (Art. 14 Abs. 2 VStR), Steuerbetrug nach (Art. 59 Abs. 1 StHG) und Steuerbetrug nach (Art. 212 Abs. 1 StG) zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt und die Probezeit auf drei Jahre festgesetzt. Die Gerichtskosten wurden Dominique Giroud auferlegt.
Die Verteidiger hatten vorab die Einrede des Doppelverwertungsverbots (ne bis in idem) erhoben, welche das Gericht abgewiesen hat. Das Bezirksgericht Sitten hat erwogen, dass sowohl die Staatsanwaltschaft des Kantons Waadt als auch das Kantonsgericht Wallis, die Dominique Giroud bereits zu Geldstrafen von 180 bzw. 150 Tagessätzen verurteilt hatten, den Sachverhalt aufgrund von Kognitionsbeschrän-kungen nicht unter allen Gesichtspunkten prüfen konnten. Unter diesen Voraus-setzungen sei das Bezirksgericht Sitten befugt zu prüfen, ob Dominique Giroud durch das ihm vorgeworfene Verhalten die Strafbestimmungen des Verrechnungssteuer-gesetzes und der Gesetze über die kantonalen und kommunalen Steuern verletzt hat.
Das Bezirksgericht Sitten hat festgestellt, dass Dominique Giroud als einziger Verwaltungsrat der Giroud Vins SA für die Steuerperioden 2005 bis 2009 erhebliche Weinverkäufe nicht in der Buchhaltung der Gesellschaft aufführt oder aber fiktive Kosten abgerechnet habe. Durch diese widerrechtlichen Handlungen habe Dominique Giroud einen Betrag von Fr. 7‘953‘056 der Besteuerung entzogen, wodurch den kantonalen und kommunalen Steuerbehörden mehr als Fr. 1‘000‘000 an Steuern entgingen.
Im Hinblick auf die Verrechnungssteuer hat das Bezirksgericht festgestellt, dass die Giroud Vins SA ihrem Alleinaktionär Dominique Giroud in den Jahren 2008 und 2009 geldwerte Leistungen im Wert von Fr. 3‘125‘596 erbracht habe, ohne diese gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu deklarieren. Dies führte zu einem Verlust von Fr. 1‘093‘958 an entgangener Verrechnungssteuer.
In Anbetracht der Tatsachen, welche Gegenstand mehrerer Strafverfahren gegen Dominique Giroud bilden, deren Verschuldenskomponente schwer wiegt und die verschiedene Rechtsgebiete betreffen, hat das Bezirksgericht Sitten erwogen, dass die Kumulation der Strafen, die von den verschiedenen, mit dem Sachverhalt befassten Behörden ausgefällt wurden, nicht zu einer übermässigen Sanktion führe.
Den Parteien steht der Rechtsweg an das Kantonsgericht offen.
Sitten, 12. Oktober 2018
Bezirksgericht Sitten
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