Rechtsgrundlagen

Die Ausübung der politischen Rechte besteht aus:

  • Vom Wahlrecht bei Wahlen und Abstimmungen Gebrauch machen
  • Zum politischen Leben beitragen und sich als Kandidat bei kommunalen, kantonalen und eidgenössischen Wahlen zur Verfügung stellen
  • Initiativen, Referenden und Petitionen unterzeichnen

Die Abstimmungen zu eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Themen finden in der Regel viermal jährlich statt.
Politische Behörden werden auf eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Ebene alle vier Jahre gewählt.