Wahl des Grossen Rates und des Staatsrates
Die Walliser Bevölkerung wählt:
- die Abgeordneten des Grossen Rates
- die Mitglieder des Staatsrates
An diesem Tag werden die Walliserinnen und Walliser eine Schlüsselrolle spielen, da sie aufgefordert werden, ihre Vertreter für einen Zeitraum von vier Jahren zu ernennen:
- in der Legislative (Grosser Rat oder Parlament) in der Exekutive (Staatsrat oder Regierung)
- in der Exekutive (Staatsrat oder Regierung)
Grossratswahlen
Zusammensetzung
Der Grosse Rat zählt 130 Abgeordnete und 130 Suppleanten. Diese 130 Sitze werden auf die Bezirke im Verhältnis zu ihrer Schweizer Bevölkerung verteilt (31.12.2023).
Aufteilung Zwischen den Bezirken
Bezirke | Anzahl Abgeordnete |
Goms | 2 |
Östlich Raron | 1 |
Brig | 11 |
Visp | 10 |
Westlich Raron | 3 |
Leuk | 5 |
Siders | 17 |
Hérens | 5 |
Sitten | 18 |
Gundis | 11 |
Martinach | 18 |
Entremont | 6 |
St-Maurice | 6 |
Monthey | 17 |
Wahlmodus
Die Wahl der 130 Abgeordneten und 130 Suppleanten erfolgt nach dem System des doppeltproportionalen Zuteilungsverfahrens. Der Kanton ist somit in sechs Wahlkreise (Brig, Visp, Siders, Sitten, Martinach, Monthey) unterteilt, wobei jeder Wahlkreis selbst in Unterwahlkreise (Bezirke und Halbbezirke) unterteilt ist. Bei der ersten Verteilung werden die Sitze den politischen Parteien entsprechend ihrer Stärke im Wahlkreis zugeteilt. Bei der zweiten Verteilung werden die Sitze, die die Parteien im Wahlkreis erhalten haben, dann auf die Unterwahlkreise (Bezirke) verteilt.
Documente - Information
- Staatsratsbeschluss vom 18. September 2024, welcher die Zahl der von jedem Bezirk für die Legislaturperiode 2025-2029 zu wählenden Abgeordneten festsetzt (Download)
- Staatsratsbeschluss vom 30. Oktober 2024 betreffend die Wahl der Mitglieder des Grossen Rates für die Legislaturperiode 2025-2029 (Download)
- Merkblatt zuhanden der politischen Parteien und Gruppierungen 2025 (Download)
- Formular Liste der Kandidaten und Unterzeichner (Download)
Staatsratswahlen
Zusammensetzung
Der Staatsrat besteht aus fünf Mitgliedern.
Eines von ihnen wird aus den Wählern der Bezirke Goms, Brig, Visp, Raron, Leuk ernannt, eines aus den Wählern der Bezirke Siders, Sitten, Ering, Gundis und eines aus den Wählern der Bezirke Martinach, Entremont, Saint-Maurice und Monthey. Die zwei anderen werden aus sämtlichen Wählern des Kantons ernannt. Jedoch darf nicht mehr als ein Staatsrat aus den Wählerinnen und Wählern des selben Bezirkes ernannt werden.
Die Zugehörigkeit zum Stimmvolk eines Bezirkes bestimmt sich für alle kandidierenden Personen des ersten oder des zweiten Wahlgangs nach ihrem Wohnsitz am letzten Tag, der für die Listenhinterlegung des ersten Wahlgangs vorgesehen ist. Ein späterer Wohnsitzwechsel fällt nicht in Betracht.
Wahlmodus
Die Wahl des Staatsrates erfolgt nach dem Majorzsystem, mit absoluter Mehrheit im ersten Wahlgang (gewählt sind Kandidaten, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten) und relativer Mehrheit im zweiten Wahlgang (gewählt sind Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten).
Der Wahl des Staatsrates geht die obligatorische Einreichung von Kandidatenlisten voraus. Nur Personen auf diesen Listen sind zur Wahl zugelassen.
Documente - Information
- Staatsratsbeschluss vom 30. Oktober 2024 betreffend die Wahl des Staatsrats für die Legislaturperiode 2025-2029 (Download)
- Merkblatt zuhanden der politischen Parteien und Gruppierungen (Download)
- Formular Kandidatenliste (erster Wahlgang) (Download)
- Formular Liste der Listenunterzeichner (erster Wahlgang) (Download)
- Formular Kandidatenliste (zweiter Wahlgang) (Download)
- Formular Liste der Listenunterzeichner (zweiter Wahlgang) (Download)
Infromationen betreffend die Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte (KGPR)
Asset-Herausgeber
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20.09.2024
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Votations
03.06.2024
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Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten